Dieselmotoremissionen "schwache" Baumaschinen

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  • Hallo zusammen,

    bin nicht sicher, ob es hier so richtig passt aber hoffe mal wieder auf Tipps...

    In ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen müssen dieselbetriebene Baumaschinen ja mit DPF ausgestattet sein, oder Motor ab EURO IV haben mit Abgasmessung und Ergebnis unter dem AGW, oder gleich Motor EURO V oder VI.

    Jetzt haben wir hier einen Minilader, der im Innenbereich eingesetzt werden soll. Hat natürlich keinen DPF... Aber auch nur knapp 17 KW, und irgendwie kam mir jetzt jemand damit, dass diese ganzen Emissionsgrenzwerte erst ab einer Motorleistung von 19 KW gelten.

    Der gesunde Menschenverstand sagt aber, das Ding schleudert auch schon ordentlich Rußpartikel & Co. raus - dem will ich ja niemanden aussetzen. Nach meinem Verständnis gilt das mit den 19 KW quasi nur für den Umweltschutz (einzelne Städte/Bundesländer), aber nicht für den Arbeitsschutz - also bleibt es dabei, nix geht ohne DPF - oder bin ich da jetzt total auf dem Holzweg?

    Wobei dann das nächste wäre... DPF nachrüsten bei dem Teil :/ Ne schnelle Recherche bei den diversen Herstellern hat bei den ganz kleinen auch keine Infos zum Thema Abgase ergeben, nur bei den größeren Baumaschinen steht dann explizit, dass sie natürlich mit DPF ab Werk ausgestattet sind etc.

    Vielleicht hat ja der eine oder andere das Thema schon mal gehabt und kann mir auf die Sprünge helfen :S

    Sonnige Grüße

    Steph

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  • Ist dann vielleicht billiger, da kräftig Durchzug zu schaffen. Im Arbeitsschutz ist ein geschlossener (umschlossener) Bereich ein no-go für Verbrennungsmaschinen. In dreiseitig umschlossenen Hallen kann man da noch etwas Drumrum-Scharwenzeln, aber kompletter Innenbereich ist nicht. Sonst wären ja auch die Absaugungen in den Werkstätten nicht nötig.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Gibt wohl ein paar kleine Fenster, richtig Durchzug wird da schwierig. Für mich auch ganz eindeutig ein no go, wie Du schreibst. War nur jetzt irgendwie verunsichert wegen der 19 KW- Geschichte...

  • Hi,

    für den Arbeitsschutz spielen die Emissionsgrenzwerte keine Rolle, es zählt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit den konkretisierenden TRGSen.

    Die TRGS 554 konkretisiert die Arbeitsschutzanforderungen bezüglich der Abgase von Dieselmotoremissionen: "Die AGW aller Gefahrstoffe in Abgasen von Dieselmotoren sind einzuhalten (siehe TRGS 900). Dies ist durch Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ oder andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu belegen...".

    Wenn es keine andere geeignete Methode gibt sind Luftmessungen erforderlich. Wird dabei eine Grenzwertüberschreitung gemessen sind Schutzmaßnahmen gemäß STOP-Prinzip erforderlich. Die Substitution des für den geschlossenen Arbeitsbereich ungeeigneten Laders stünde dann an erster Stelle.

    schöne Grüße

  • Moin Steph,

    schau mal in diesen Thread DME, da findest Du sicherlich einiges. Wir haben schlussendlich auch gemessen, auch wenn wir bei einigen Wehren nur zwei Fahrzeuge haben, die kaum bewegt werden. Rechnen, schätzen, vermuten hilft nicht weiter. Mit einer Messung bist Du erst einmal auf der sicheren Seite.

    Dein Fall ist zwar thematisch etwas anders gelagert, aber von der Systematik her die gleiche Grundlage.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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