Dieselmotoremissionen Fahrzeughalle Feuerwehr

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Moin,


    wir haben bei uns eine kleine Ortsteilwehr, die über eine Fahrzeughalle mit zwei Fahrzeugen verfügt. Der technische Prüfdienst hat den Kollegen jetzt ins Stammbuch geschrieben, dass eine Abgasabsauganlage für die DME erforderlich ist.


    TRGS 554 ist bekannt

    Schutzleitfaden S002 ist bekannt

    FBFHB-027 ist bekannt


    Bei den Fahrzeugen handelt es sich um ein MTF und ein TSF-W (kein Laufenlassen der Motoren zum Druckluftaufbau notwendig). Wie bei vielen anderen Wehren in diesem Land auch, ist das Feuerwehrgebäude älteren Datums und leider nicht mit den Ausmaßen der Fahrzeuge mitgewachsen. Daraus resultierend können die notwendigen Sicherheitsabstände in der Fahrzeughalle nicht eingehalten werden, was natürlich auch den Einbau einer mitlaufenden Abgasabsaugvorrichtung unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden Sicherheitsabstände gilt die Anweisung, dass sich beim Ausfahren der Fahrzeuge nur die jeweiligen Fahrzeugführer in der Fahrzeughalle befinden und die Besatzung erst nach der Ausfahrt aus der Halle zusteigt.


    In der Halle wird keine Einsatzkleidung gelagert, udn die Umkleidekabinen sind in einem anderen Gebäudeteil. Die Einsatzhäufigkeit dieser Wehr liegt bei unter fünf Einsätzen pro Jahr. Ansonsten nur Übungsbetrieb und Bewegungsfahrten (heißt das so?). Klar ist, dass es DME in diesem Bereich gibt. Die Kollegen der Wehr werden dahingehend unterwiesen, dass die Ausfahrt der Fahrzeuge zügig zu erfolgen hat, kein unnötiges Laufenlassen der Motoren, nach der Ausfahrt Tore offenstehen lassen usw. usw.

    Zitat von FBFHF-027


    Für partikelförmige
    Dieselmotoremissionen gab es bis 2017 keinen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Tätigkeiten in Be­reichen, in denen Dieselrußpartikel freigesetzt wurden, galten generell als krebserzeugend. Ak­tuelle wissenschaftliche Erkenntnisse führten zu einer Neubewertung, sodass für Dieselrußparti­kel ein AGW von 0,05 mg/m³ abgeleitet wurde. Bei deren Unterschreitung sind nach dem aktuel­len Kenntnisstand keine akuten und chronischen Auswirkungen auf die Gesundheit der Versicher­ten zu erwarten.

    So weit auch alles klar.

    Zitat von FBFHF-027


    Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, bei welcher Kon­zentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im All­gemeinen nicht zu erwarten sind. Arbeitsplatzgrenz­werte sind Schichtmittelwerte bei täglich achtstündi­ger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit.

    So, jetzt kommt meine geistige Hürde. Der Arbeitsplatzgrenzwert wird ja in Relation zu einer acht-Stunden-Schicht an fünf Tagen die Woche gesetzt. Das ist die dem AGW zugrunde liegende Expositionszeit. Wir reden also über 40 Stunden pro Woche. Bis unsere Miniwehr auf eine Expositionsdauer von vierzig Stunden kommt, vergeht unwesentlich :saint: mehr Zeit als eine Woche. Kann eine Überschreitung des Grenzwertes schon dadurch ausgeschlossen werden, dass ich aufgrund der Fallzahlen (Bewegungen der Fahrzeuge) eine Gesundheitsgefährdung verneinen? Eher nein, denn die DME lagern sich ja ab, wenn die Halle nicht belüftet wird.

    Zitat von DGUV 205-008


    In Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern ist bei fehlender Abgasabsaugung eine Gefährdung von Personen nur dann nichtanzunehmen, wenn (wie z. B. bei Fahrzeuggaragen):• Abstellbereiche baulich von anderen Bereichen, z. B. Umklei-deräumen, Aufenthaltsräumen, abgetrennt sind,• die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden,• Reinigungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden und• bei Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeuges sich außer dem Fahrer oder der Fahrerin im Fahrzeug keine Personen im Abstellbereich aufhalten und der Fahrer bzw. die Fahrerin den Abstellbereich des Fahrzeuges nach der Fahrzeugbewegung direkt verlässt, bis die Belüftung (die Lüftungsöffnungen müs-sen sich jeweils an den entgegen gesetzten Gebäudeseiten befinden) abgeschlossen ist. Diese Randbedingungen können in der Praxis z. B. in kleinen Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern mit nur einem Stellplatz gegeben sein.

    Also, wenn ich das alles so lese komme ich eigentlich nicht darum herum, in der Halle eine RLT zu installieren, auch wenn da wenig bis kaum Fahrzeugbewegungen zu verzeichnen sind oder habe ich irgendetwas übersehen? Nie war der Begriff "ich stehe auf dem Schlauch" passender. :44:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • ANZEIGE
  • Dieselmotoremissionen - Sichere Feuerwehr (sichere-feuerwehr.de)

    Aufgrund der fehlenden Sicherheitsabstände gilt die Anweisung, dass sich beim Ausfahren der Fahrzeuge nur die jeweiligen Fahrzeugführer in der Fahrzeughalle befinden und die Besatzung erst nach der Ausfahrt aus der Halle zusteigt.


    In Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern ist bei fehlender Abgasabsaugung eine Gefährdung von Personen nur dann nicht anzunehmen, wenn (wie z. B. bei Fahrzeuggaragen)

    • Abstellbereiche baulich von anderen Bereichen, z. B. Umklei­deräumen, Aufenthaltsräumen, abgetrennt sind,
    • die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden,
    • Reinigungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden und
    • bei Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeuges sich außer der Fahrerin oder dem Fahrer im Fahrzeug keine Personen im Abstellbereich aufhalten und die Fahrerin bzw. der Fahrer den Abstellbereich des Fahrzeuges nach der Fahrzeugbewegung direkt verlässt, bis die Belüftung (die Lüftungsöffnungen müs­sen sich jeweils an den entgegengesetzten Gebäudeseiten befinden) abgeschlossen ist.

    Die Randbedingungen treffen doch bei Deinem Fall auch zu oder ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Moin,


    sorry nicht böse sein, aber ist es zu viel verlangt, die Beiträge komplett zu lesen, wenn ich mir schon die Mühe mache, den Sachverhalt so ausführlich wie möglich zu beschreiben, damit es den Foristen leichter fällt, die Situation zu beurteilen. Das was Du geschrieben (kopiert) hast, steht explizit genau so in meinem Beitrag drin, bis auf den letzten Satz, den ich extra in Teilen fett markiert habe.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank.


    Ich glaub TanzderHexen meint das nicht böse. Er will dich vielleicht nur auf die Textstelle hinweisen, die du VIELLEICHT überlesen hast. Ich sehs nämlich genauso. Ich war grade dran dir eine Antwort zu schreiben.

    Es steht ja schon da. Eine Gefährdung kann ausgeschlossen werden WENN:

    "die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden,"


    Das ist doch genauso wie du es beschrieben hast. Alarm kommt, die Leute rennen und ziehen sich woanders um und einer holt die Fahrzeuge aus der Halle.


    Das "unverzüglich" in dem Satz meint nicht SOFORT. Sondern, das Fahrzeug wird eingeschaltet und wenn es bereit ist, ausgefahren. Damit kann man die Zeit für das hochfahren der Systeme einschließen.


    So. Jetzt erfüllst du die Vorgaben. Somit kannst du davon ausgehen dass keine Gefährdung da ist, und dich vielleicht nochmal mit dem Technischen Dienst der euch das "aufgetragen" hat in Verbindung setzen.

    Vielleicht hat der ein Einsehen und will dann doch keine Absauganlage.


    Michael

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Ist schon komisch manchmal. Ich sitze gerade am kompletten Neukonstrukt der Gefährdungsbeurteilungen für einen Feuerwehrfahrzeughersteller den ich betreue und genau das Thema kam ebenfalls auf.

    Die Gewerbeaufsicht die mit im Boot bei der Planung der neuen Hallen war, war damit einverstanden dass in Hallen die gelegentlich genutzt werden und bei dem es nur kurze "Ein- und Ausfahrten" gibt. (>3 in der Woche) keine Absauganlage gibt. Das wäre so OK.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ANZEIGE
  • Danke Mike . Bin deswegen nicht böse . Wie von Mike beschrieben sehe ich es auch.


    " Diese Randbedingungen können in der Praxis z. B. in kleinen Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern mit nur einem Stellplatz gegeben sein.


    • die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • https://www.baua.de/DE/Themen/…df?__blob=publicationFile


    pasted-from-clipboard.png


    Ich habe ebenfalls nichts gefunden, was dich von dieser Anforderung befreien könnte. Es sei denn, du machst das so, wie Mike vorgeschlagen hat.

    Die Kosten einer Messung der Schadstoffmengen dürften den einer Absauganlage entsprechen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin. Altbekanntes Problem.
    Aber ist das tatsächliche eine "Fahrzeughalle" oder nicht doch eher eine klassische Doppelgarage? :)

    Nach deiner Beschreibung, Frank, halte ich aus meiner Sicht den Einbau einer technischen Belüftung oder einer Absaugung für nicht erforderlich.

    1. Die DME-Emmissionen sind bei zwei Fahrzeugen, die (zeitlich versetzt? TSF-W=Erstangreifer, MTW=2. Welle?) nach Motorstart ausfahren, gering.
    2. Es halten sich bei der Ausfahrt keine (weiteren) Personen in der Garage auf.
    3. In der Garage werden keine Materialien gelagert und es finden dort keine Wartungsarbeiten statt (Es sei denn. nach vorheriger Reinigung).
    4. Die Garage wird nach der Ausfahrt nicht sofort verschlossen, sondern bleibt eine gewisse Zeit offen und wird dadurch belüftet.
    5. Die Garagen werden monatlich nass gereinigt (Die Einsatzkraft trägt dann FFP2).
    6. Um Zahlen zu bekommen, könnten Messungen sinnvoll sein (in Zusammenarbeit mit der UK).

    Die BF Berlin hat vor einigen Jahren beim SiGe-Fachgespräch in Dresden ihre Ergebnisse zum Thema DME vorgestellt (leider nicht mehr online).
    Dort wurden in diversen Feuerwachen DME-Messungen durchgeführt. In einigen Fällen konnte noch nicht einmal geklärt werden, ob die DME von den eigenen Fahrzeugen oder vom Straßenverkehr stammen.


    Ähnliches kenne ich von einer zentralen Rettungswache (Halle mit 10 - 12 Fahrzeugen), DME-Belastung im Schichtbetrieb deutlich unter dem Grenzwert.

    Ist faktisch die gleiche Situation wie bei uns im Ehrenamt.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Hallo,


    siehe hier:


    https://kfv-msp.de/wp-content/…ase-von-Dieselmotoren.pdf


    Absatz 2.

    Vielleicht hilft es Ihnen weiter.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Danke auch dafür. Ich ziehe mir das ebenfalls genauso in meine Gefährdungsbeurteilungen die ich gerade erstelle.


    Das hilft mir.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Moin,


    vielen Dank an alle für den Input, auch wenn manche Links auf die Dokumente verweisen, die ich bereits beschrieben habe, aber doppelt hält besser.

    Aber ist das tatsächliche eine "Fahrzeughalle" oder nicht doch eher eine klassische Doppelgarage?

    FFW.jpg


    So sieht die Hütte aus. Wir verfolgen jetzt folgende Strategie. Zur Zeit ist eine Belüftung nur durch das geöffnete Tor gegeben. In die hintere Außenwand kommen Klappen, die sich beim Hochfahren des Tores öffnen, um eine Querlüftung zu erreichen. Wir stimmen das mal mit dem Technischen Prüfdienst ab und hoffen, dass wir eine Einigung erreichen können. Etwas Bauchweh macht mir noch der Schutzleitfaden S002:

    Zitat von S002


    Für Abstellbereiche mit mehr als einem Stellplatz wird zusätzlich die Belastung gegenüber Dieselmotoremissionen bei allen Motorläufen und beim Ein- und Ausfahren durch Absaugung der Fahrzeugabgase, unmittelbar minimiert oder es werden fest eingebaute oder aufgesteckte Dieselpartikelfilter (DPF) verwendet, die den Anforderungen der VERT-Filterliste entsprechen (http://www.bafu.admin.ch/luft/…/00644/index.html?lang=de). Werden andere Dieselpartikelfilter verwendet, so ist für diese mindestens die gleiche Abscheiderate für Rußpartikel nachzuweisen. Werden Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen eingesetzt und verfügen diese über Motoren der Klasse Euro 5, so ist keine weitere Abgasnachbehandlung erforderlich.

    DPF ist Quatsch, weil nicht praktikabel. Direkte Absaugung geht nicht aufgrund der räumlichen Gegebenheiten. Das MTF ist ein Euro4 mit 2.950kg und das TSF-W ein Euro6 mit 6.300kg, also nix mit "Schmalspurfahrzeuge-Schlupfloch". Einde andere Variante als die Querlüftung kann ich dem Technischen Prüfdienst leider nicht bieten. Entweder kann er damit leben oder er soll einen konstruktiven Vorschlag unterbreiten, aber bitte nicht im Sinne von "Neubau". :D


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Also ich sehe immer noch nicht wie und wo die Leute gefährdet werden, wenn dort nur unmittelbar Ein- und Ausgefahren wird. Deswegen sehe ich auch nicht warum dort irgendwie irgendwas eingebaut werden soll.

    Das gibt doch auch die Vorschrift her.


    Schlussendlich kommen wir da aber, wenn du entsprechend mit den Leuten vom Technischen Dienst klarkommst, auf das gleiche Ergebnis. Kein Einbau einer Absauganlage, sondern "einfaches Lüften wenn alle anderen durch Abwesenheit glänzen" reicht aus.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Das gibt doch auch die Vorschrift her.

    Moin Mike,


    ich bin heute zu dumm dafür. So wie ich das alles lese, greift das immer nur, wenn es sich nur um einen Stellplatz handelt. Wenn ich das goldene Ticket überlesen hzaben sollte, erleuchte mich bitte. Denn auch in dem Dokument, dass SimonSchmeisser verlinkt hat, steht eindeutig:


    In Fahrzeughallen ist eine Gefährdung von Personen durch Abgase aus Dieselmotorengemäß der TRGS 554 nur dann nicht anzunehmen, wenn Fahrzeugemit Dieselmotorenunmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich bei Ein-und Ausfahrt keine Personen aufhalten. Dies ist z. B. bei einem Einzelstellplatz einer Feuerwehr mit separater Umkleide und geringem Einsatzaufkommen denkbar. :/:/:/


    Was erkenne ich gerade nicht, was Ihr alle erkeannt habt?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • OK. Nochmal für mich zum Verständnis.


    - In der Halle stehen zwei Fahrzeuge. Diese werden 5-10 mal im Jahr zum Einsatz gerufen. Sprich Du hast maximal 20 "Fahrten".

    - Die Leute ziehen sich in einem anderen Gebäudeteil um.

    - Keiner kommt in die Nähe von den Fahrzeugen wenn sie gerade laufen (laufen in dem Sinne; einsteigen, anlassen, kurz laufenlassen zum Druckaufbau und los); nur der Fahrer. Der ist ja aber geschützt durch die Fahrerkabine.

    - Wenn "gefahren" wird, ist also mindestens eins der Tore offen; sprich du hast eine Durchlüftung. (beim Einfahren erübrigt sich das Laufenlassen zum Druckaufbau)


    Und wenn du jetzt den AGW dagegen setzt der sich erstmal mit der "wöchentlichen" Belastung beschäftigt (die bei dir dermaßen gering ist, dass sie schon aus meiner Sicht vernachlässigbar ist) und dann noch dazunimmst, was gem. der Umsetzungsempfehlung der TRGS 554 2. Feuerwehrhäuser ohne Abgasabsaugungen Satz 1, und 2, vorgegeben ist...


    1. In Fahrzeughallen ist eine Gefährdung von Personen durch Abgase aus Dieselmotorengemäß der TRGS 554 nur dann nicht anzunehmen, wenn Fahrzeugemit Dieselmotorenunmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich bei Ein-und Ausfahrt keine Personen aufhalten.


    Da wird von Hallen gesprochen! Das setzt doch schon vorraus, dass da mehrere drin stehen.


    In allen weiteren Fällen ohne Abgasabsaugung muss der Träger der Feuerwehrselbst auf Basis der Gefährdungsbeurtei-lungMaßnahmen festlegenmit dem Ziel,den gleichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten

    So. Eine GB ist also gefordert die die FASI machen kann.

    Also. Wenn du das alles zusammennimmst (Exposition, Dauer, Einwirkzeit, keiner im Bereich).... Siehst du da eine WIRKLICHE Gefährdung für die Einsatzkräfte? Da ist die Belastung bei jedem Brand einer Fettpfanne höher.


    Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • - In der Halle stehen zwei Fahrzeuge. Diese werden 5-10 mal im Jahr zum Einsatz gerufen. Sprich Du hast maximal 20 "Fahrten".

    Ganz so gering wird es nicht sein. Es gibt ja auch Übungen/Bewegungsfahrten usw.

    Aber dies wird bei einer Berechnung von einem AGW auch nicht wirklich was reißen.


    Bei einer dörflichen FW sehe ich da eigentlich kein Problem. Bei Einsätzen >200 pro Jahr sieht es sicher anders aus

    aber so..... Man kann sich das Leben auch künstlich schwer machen.


    Tor auf, Fahrer fährt das LF raus, Mannschaft steigt ein und ab geht die Post. So schmal wie der Bau ist, hat da eh keiner

    was drin zu suchen wenn die Fahrzeuge bewegt werden.

  • ANZEIGE
  • Siehst du da eine WIRKLICHE Gefährdung für die Einsatzkräfte? Da ist die Belastung bei jedem Brand einer Fettpfanne höher.

    Danke Mike,


    jetzt habe ich mein Problem erkannt. :rolleyes: Ich selbst sehe da überhaupt keine Gefährdung, ansonsten würde mir in jeder Tiefgarage der sichere Tod drohen. ^^ Aber weil ich nun mal Beamter bin, kommt ab und zu dieses kleine Teufelchen, das keinen Dreizack, sondern einen Locher und Tacker in den Händen hält und flüstert mir ins Ohr: "Du musst Dich aber an die Vorschriften halten. Das steht so da, dann musst Du es auch so machen." Drecksvieh :evil:


    Also kann ich doch aufgrund der Gegebenheiten, des geringen Eiinsatzaufkommens und des geringen Übungsbetriebes mich erst mal zurücklehnen und meinen gesunden Menschenverstand befehlen, dem kleinen Teufelchen zu sagen, dass es mich gepflegt am A.... lecken kann und später meine GBU lesen darf. :Lach:


    Danke - Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also kann ich doch aufgrund der Gegebenheiten, des geringen Eiinsatzaufkommens und des geringen Übungsbetriebes mich erst mal zurücklehnen und meinen gesunden Menschenverstand befehlen, dem kleinen Teufelchen zu sagen, dass es mich gepflegt am A.... lecken kann und später meine GBU lesen darf. :Lach:

    Und genau mit dieser Erkenntnis gehste zu den Besuchern die dir diese Absauganlage vorgeben und fragst sie mal ob das gem. der Umsetzungsempfehlung der TRGS 554 sein muss. Die GB der FASI hat nämlich ergeben, dass dort keine Gefährdung für die Beschäftigten unter Beachtung des Ein- und Ausfahren beim offenen Tor ist. Wenn das Tor jetzt geschlossen wäre und die würden Ein- und Ausfahren hätte ich jetzt meine Bedenken, aber selbst ich sehe mit dem strengen FASI Blick, keine Gefährdung. ;)

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike