Absperrband in Kindertagesstätten

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  • Hallo Michael, und wer kann das ändern? Richtig, der Gesetzgeber! Viele Grüße

    ich kann mich an Zeiten erinnern, da wollten die Arbeitgeber ihre Verantwortung und Aufgaben selbst übernehmen und weniger vom Gesetzgeber geregelt werden. Jetzt ist genau das eingetreten und die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Reduzierung der gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen eingetreten. D.h. der AG muss selbst Entscheidungen treffen und ausführen.

    Letztendlich ist es egal, welche Maßnahmen der Kindergarten trifft. Sie müssen wirken!!

    Wenn die Erfahrung zeigt, dass Flatterband das falsche Vorgehen ist, dann müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Aber das entscheidet wieder die KigaLtg. mit der Beratung durch die SiFa oder wem auch immer.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • "Flatterband

    Hallo liebe SiFa-Gemeinde,

    ich betreue zurzeit 12 Kindertagesstätten unterschiedlicher freier Träger. Bei jeder Begehung muss ich mir anhören, das mein Vorgänger verboten hat, sogenanntes Flatterband/Absperrband zu verwenden, wenn irgendwelche Hausmeistertätigkeiten im Außenbereich der Kita stattfinden. (Bsp. Rasenmähen, Baumverschnitt) Die Argumentation dazu ist: Die Kinder könnten sich am Flatterband erdrosseln.

    Meine Frage an Euch: Gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage, das solch ein Flatterband/Absperrband verboten ist in diesen Bereichen? Ich habe dazu nichts gefunden und sehe es eher so, dass die GBU meine Grundlage dazu ist und ich aus der Risikoermnittlung heraus entscheide, was benutzt werden sollte.

    Falls ich hier komplett falsch denken sollte und das Flatterband/Absperrband tatsächlich verboten ist, in Kita´s zu verwenden, wäre ich für Alternativen sehr dankbar. Aber bitte bedenken, dass der Platz zum vorhalten von irgendwelchen Absperrgittern eher nicht in Frage kommt.

    Unabhängig von der Gefahr der Erdrosselung:

    "Flatterband" ist keine Absperrung, sondern eine Kennzeichnung/Sichtbarmachung und damit eine personenbezogene Maßnahme (Verhalten). So weit runter würde ich in der Maßnahmehierarchie nicht gehen, weil man sich auf die Einhaltung durch Kinder nicht verlassen kann.

    Ideal wäre es doch, die Arbeiten durchzuführen, wenn keine Kinder da sind.

    Leider verbringen die Kinder heute ja oft mehr Zeit in den Betreuungseinrichtungen, als der Hausmeister und hängen da noch rum ,wenn der schon Feierabend hat oder in einer anderen Einrichtung ist. Daher wäre die organisatorische Maßnahme: Kinder bleiben unter Aufsicht im Gebäude, oder (m.E. besser) der Arbeitsbereich wird mit einem Bauzaun/Netz abgetrennt. dann können die Kinder unter Aufsicht auch draußen spielen.

    Frage: was sagt den der Hersteller des "Flatterbandes" zu dem Thema? Häufig erübrigen sich ja die Fragen, wenn man die Info des Herstellers liest.