Hallo zusammen,
besteht für den Lieferanten von Gefahrstoffen eine gesetzliche Pflicht diese zurückzunehmen falls diese vom Verwender nun doch nicht mehr benötigt werden oder muss dieser sich selbst um eine Entsorgung kümmern?
Im speziellen Fall geht es um ein Fass von 200 kg ätzendem ungeöffnetem Reiniger (Fehlkauf), der nun doch nicht mehr benötigt wird.
Vielen Dank für eine kurze Antwort