Verwendungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter?

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  • Deine Position 2 ist aber rechtlich erst möglich, wenn eine Schwangerschaft vorliegt, ansonsten ist es eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

    Nicht jede Frau möchte Kinder. Diese dann von solchen Tätigkeiten fern zu halten geht rechtlich nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Erst mit Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der AG zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichtet. Es kann Gründe geben warum dieser Erkenntnisgewinn nicht identisch der biologischen Befruchtung ist.

    Deine Position ist Diskriminierung und fachlich mit "übergroßen Kanonen aus Spatzen" (aus meiner Sicht sogar fachlich und moralisch falsch). Wir hätten in Krankenhäusern ein riesiges Betriebsproblem, wenn wir deinen Ansatz umsetzen würden. In der Apotheke, in der Radiologie, in der Anästhesie, im OP, in der Onkologie ...

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Das heißt dann für dich konkret auch keine Frauen am Holzkohlegrill? Da entsteht grundsätzlich immer Kohlenmonoxid und das kann als Z-Stoff auch bei Einhaltung des Grenzwerts fruchtschädigend sein. Wäre für dich dann geplanter Umgang mit Gefahrstoff und Position 2?

    Lg

    Moritz

  • Das heißt dann für dich konkret auch keine Frauen am Holzkohlegrill? Da entsteht grundsätzlich immer Kohlenmonoxid und das kann als Z-Stoff auch bei Einhaltung des Grenzwerts fruchtschädigend sein. Wäre für dich dann geplanter Umgang mit Gefahrstoff und Position 2?

    Lg

    Moritz

    Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt uns nicht weiter.

    Trotzdem: Wird da wirklich Kohlenmonoxid frei?

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  • Erst mit Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der AG zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichtet. Es kann Gründe geben warum dieser Erkenntnisgewinn nicht identisch der biologischen Befruchtung ist.

    Deine Position ist Diskriminierung und fachlich mit "übergroßen Kanonen aus Spatzen" (aus meiner Sicht sogar fachlich und moralisch falsch). Wir hätten in Krankenhäusern ein riesiges Betriebsproblem, wenn wir deinen Ansatz umsetzen würden. In der Apotheke, in der Radiologie, in der Anästhesie, im OP, in der Onkologie ...

    Nach Mutterschutzgesetz ist das so; das gilt ja "nur" für werdende und stillende Mütter. Das Arbeitsschutzgesetz gilt hingegen für alle Arbeitnehmer/-innen.

    Das ArbSchG fordert eine personen- und tätigkeitsbezogene Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Der AG muss die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, beurteilen und erforderliche Maßnahmen ableiten. Auch die Maßnahmen sind tätigkeitsbezogen.

    Ich wiederhole mich, wenn ich schreibe: die Schwangerschaft ist dem AG u.U. so spät bekannt, dass eine mögliche Schädigung des ungeborenen Kindes nicht mehr abwendbar ist. Das ist kein Grund, Frauen generell auszuschließen, es geht hier nur darum, dass bestimmte Tätigkeiten nicht ausgeführt werden.

    Ich möchte die Frage gerne mal umdrehen: wie kann das ungeborene Kind im Falle einer noch nicht erkannten Schwangerschaft denn sonst geschützt werden, wenn die Frau gegenüber fruchtschädigenden Substanzen exponiert ist? Oder soll man es einfach darauf ankommen lassen?

  • Ich möchte die Frage gerne mal umdrehen: wie kann das ungeborene Kind im Falle einer noch nicht erkannten Schwangerschaft denn sonst geschützt werden, wenn die Frau gegenüber fruchtschädigenden Substanzen exponiert ist? Oder soll man es einfach darauf ankommen lassen?

    Solange die Exposition innerhalb der vorgegeben Regeln liegt, besteht laut ArbSchG kein Bedarf des Schutzes ungeborener Kinder. Diese werden eben erst im Mutterschutzgesetz berücksichtigt.

    Das ungeborene Kind ist defakto bis zum Erkennen der Schwangerschaft insofern geschützt, das eben Gefährdungen ermitteln, beurteilt und erforderliche Maßnahmen abgeleitet werden. Zur Ermittlung gehört eben auch der Nachweis, das Grenzwerte eingehalten werden.

    Somit besteht kein Anlass, eine Frau von bestimmten Tätigkeiten auszuschließen, außer bei den wenigen Gefahrstoffen, deren Grenzwerte eben schon so niedrig sind, das die unbefruchtete Eizelle gefährdet ist. Nach aktuellem Stand dürften das nicht allzuviele sein.

    Und die Bekanntgabe der Schwangerschaft liegt nun mal im Verantwortungsbereich einer Frau.

    Wenn eine Frau es zu spät merkt oder es zu spät ihrem Arbeitgeber mitteilt, ist das nun mal so.

    Ist aber noch lange kein Grund, Frauen von verschiedenen Tätigkeiten auszuschließen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Das fett hervorgehobene entspricht ja dem, was ich sage.

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  • Da wär ich doch mal auf die Erklärung gespannt warum das eine ein Apfel ist und das andere ne Birne.

    Wo soll ich anfangen, den Unterschied zwischen der Arbeit in einem Labor und dem Grillen zu erklären?

    Wenn man das Grillen betrachten will, muss zunächst geklärt werden: ist das privat oder beruflich? wenn beruflich: als Angestellte?

    Ob da Kohlenmonoxyd entsteht hat AxelS ja geklärt. Nun wäre zu prüfen, ob Kohlenmonoxyd das ungeborene Kind schädigt (Spoiler: ja).

  • Ein abschließender Gedanke:

    Fragestellungen im Arbeitsschutz müssen immer personen- und tätigkeitsbezogen betrachtet und beantwortet werden. Dabei ist das zentrale Instrument die BdA, das zentrale Motiv die Prävention, die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

    Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion.

  • Nach Mutterschutzgesetz ist das so; das gilt ja "nur" für werdende und stillende Mütter.

    Schau Dir mal §1 Abs. 2 MuSchG nochmal an, siehe da, das Gesetz gilt für alle Frauen.

    Nach §10 ist dann die GBU fällig, bevor eine Schwangere im Bereich tätig ist. Dabei legt man fest, welche Tätigkeiten in dem Bereich durch Schwangere oder Stillende noch möglich ist oder nicht. Das dürfte ja bekannt sein. Jetzt kann man nach dem Vorsorgegrundsatz noch einen Schritt weiter gehen und bei der Information zum Mutterschutz darauf hinweisen, dass z.B. im Arbeitsbereich auch Stoffe mit Kennung Z bei den AGW zum Einsatz kommen, die Frauen meiden sollten, welche in absehbarer Zeit schwanger werden möchten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wo soll ich anfangen, den Unterschied zwischen der Arbeit in einem Labor und dem Grillen zu erklären?

    Wenn man das Grillen betrachten will, muss zunächst geklärt werden: ist das privat oder beruflich? wenn beruflich: als Angestellte?

    Ob da Kohlenmonoxyd entsteht hat AxelS ja geklärt. Nun wäre zu prüfen, ob Kohlenmonoxyd das ungeborene Kind schädigt (Spoiler: ja).

    Ich beziehe mich natürlich auf die berufliche Anstellung. Holzkohlegrills gibt es nun wahrlich genug, Shishabars können wir da getrost auch noch dazupacken... Da vergleichen wir einen Apfel mit einem Apfel. Der eine gefällt dir nur nicht und deswegen nennst du ihn Birne...

    Einmal editiert, zuletzt von moritz_p (12. Mai 2023 um 08:32)

  • da kommt seit#5 nix gescheites mehr.

    Da muss ich als Verfasser der Beitrages #6 doch deutlich widersprechen.

    Wichtig ist das Thema durchaus, es wird allerdings in vielen Betrieben vernachlässigt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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