Absturzsicherung

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  • Hallo,
    bei uns war diese Woche ein Prüfingenieur welcher die Auffanggurte auf seine Tauglichkeit prüft. Ich habe auch nur zufällig von einem Vertreter erfahren das solche Prüfungen ein mal jährlich durchgeführt werden müssen. ( rechtliche Sicherheit) und ganz wichtig dass das Personal welche sie benützt eingewiesen sind und dies auch schriftlich erfasst wird.
    Erschreckend war das bei der Prüfung von 12 Gurten 9 durchgefallen sind.
    Also dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich hab daraus gelernt.
    Gruß
    Roland

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    • Offizieller Beitrag

    hallo roland,

    da hast du völlig recht. Ich habe in meiner bisherigen praxis die erfahrung gemacht, dass dieses problem oft unterschätzt wird.
    Das geht los bei der benutzung der gurte überhaupt, über die wartung und pflege und endet bei der jährlichen prüfung. Laufend muss ich hinterher sein, dass meine leute beim befahren von schächten oder behältern auch die gurte anlegen. Richtig zum nachdenken sind sie dann mal gekommen, als ich sie bei einer rettungsübung eine person retten lies, die keinen gurt angelegt hatte. Da sind die großen sprüche von vorher ganz schön verpufft.

    Ansonsten hat die BG einige infos:
    BGR 198, BGR 199, BGI 870, BGI 826

    und zum stichwort "PSA gegen Absturz" hat googel auch eine ganze menge zu bieten.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

    • Offizieller Beitrag

    ... es ist sicherlich allen noch in erinnerung, das es ende letzten jahres einen schweren arbeitsunfall auf einer baustelle in Grevenbroich gegeben hat. Insbesondere hat sich hier die bemerkung "gerettet und doch nicht gerettet" auf schreckliche art und weise ein beispiel gegeben. Das problem "Hängetrauma" sollte bei allen, die absturzsicherungen einsetzen klar sein.

    in der "Guten Arbeit" gab es dazu diesen Artikel:

    http://www.gesunde-bauarbeit.de/downloads/2007_12_29_30.pdf

    peter

  • Hallo!

    Der Unfall war hier mal ein Thema. Zum seilgestützten Retten und Bergen gab es bei HVBG /jetzt DGUV mal ein Projekt, das vor nicht allzu langer Zeit abgeschlossen wurde:
    http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2007_181.pdf

    Gruß
    Gerald

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Hallo zusammen,

    nicht schlecht das Thema!!

    Meine Erfahrung hat ergeben, dass wir ein Gurtesystem( auch alte ohne Prüfungen, da gingen bei mir die Alarmglocken an) dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt haben.
    Nach meiner Kenntnisnahme habe ich mich und die anderen Mitarbeiter informiert auf Rechtliche Verantwortung und Prüffristen.

    Ergebnis war, dass ich die Gurte nicht mehr gesehen habe, gut so.
    Die Info holte ich mir von der BGR 198 Regel (und der BGI 515).


    Nach der Betriebssicherheitsverordnng, bei meiner selbst erstellten Arbeitsmittelliste mit Angabe der Prüfzeiten etc. habe ich nach der letzten Inventuraufnahme keine Auffangsysteme mehr zu beachten, puh.

    Sollten Auffanggurte zum Einsatz kommen, schließe ich mich meinen Vorrednern an.

    Hinweis:
    Unbedingt bei der Gefährdungsermittlung auch auf die Rettungsmaßnahmen eingehen!!!
    Der beste Gurt nutzt nichts, wenn der Hängende zu lange hängt!


    Beste Grüße sendet
    Jörg aus Wetzlar

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

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    • Offizieller Beitrag

    jörg
    ja, genauso sehe ich das auch. Ich habe die erfahrung gemacht, dass das problem "Hängetrauma" bzw. "othostatischer Schock" viel zu wenig bekannt ist. Das betrifft z.b. die feuerwehren genauso, wie auch betriebe, in denen gelegentlich absturzsicherungen erforderlich sind. Bei den "profis" (industriekletterer, höhenrettungstruppen, telekom, ...) ist das offensichtlich hinreichend bekannt.

    gerald
    Das dieser spezielle unfall hier schon ein thema war, weis ich wohl. Doch da ging es doch eher um verantwortlichkeiten.
    Hier unter diesem thema ging es mir speziell um gurte und eben das noch wenig bekannte problem des hängetraumas.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)