Versicherungsschutz bei Teilnahme am Betriebssport im Urlaub

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  • Hallo,

    wir hatten in der Firma 2020 einen Unfall bei der Betriebssportgruppe Fußball. Der Mitarbeiter knickte um und hat immer noch mit den Folgen zu kämpfen. Damals wurde der Unfall der BG gemeldet und von dieser abgelehnt, da sich der MA im Urlaub befand. Auf der Meldung stand der Hinweis "Mitarbeiter hatte Erholungsurlaub."

    Zum Unfall-Zeitpunkt war ich noch nicht in der Firma und der Fall war bereits abgeschlossen, als ich eingestellt wurde. Somit habe ich mich nicht mehr groß mit dem Fall beschäftigt.

    Diese Woche wurde ich dann vor dem Hintergrund des damaligen Unfalls darauf angesprochen, wie es sich mit dem Versicherungsschutz in vergleichbaren Situationen verhalten würde. Letztendlich ist es unmöglich eine rechtssicher Aussage zu treffen und die Empfehlung wäre "Im Urlaub sind die Teilnehmer eher nicht versichert".

    Von der BG erhält man telefonisch leider nur sehr vage Aussagen, es sei immer eine Einzelfallbetrachtung.

    Auch auf der Seite der BG RCI, die zwar nicht für uns zuständig ist, aber mehr Informationen bereitstellt als die BGHM, findet sich nur diese sehr schwammige Formulierung:

    Zitat

    4. Zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit

    Die Zeitabstände sportlicher Aktivitäten und die Dauer der Übungen müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen.

    Im Vordergrund steht der generelle Ausgleich für die Arbeitstätigkeit. Es wird aber nicht verlangt, dass die Ausübung des Sports während der Arbeitszeit oder im unmittelbaren Anschluss daran stattfindet. Der Betriebssport kann auch an einem arbeitsfreien Wochenendtag stattfinden, da die Ausgleichswirkung der Betriebssportveranstaltung sich nicht nur auf die an diesem Tag verrichtete Arbeitsbelastung, sondern auf die Gesamtheit der Arbeitstätigkeit bezieht.

    https://www.bgrci.de/rehabilitation…z/betriebssport

    Es ist ja sogar explizit die Rede davon, dass die Teilnahme auch am Wochenende erfolgen kann. Jetzt ist natürlich die Frage, ob bei 8 Tagen Urlaub vor dem Unfall noch ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Da der Betriebssport wöchentlich erfolgt und die ausgleichende Wirkung bei regelmäßiger Teilnahme besser ist, würde ich die Frage mit ja beantworten. Die BG hat es 2020 mit nein getan, vermutlich weil im Urlaub ja keine Belastung mehr vorliegt, die ausgeglichen werden kann.

    Hat jemand hier weitere Infos / Tipps?

    Letztendlich werde ich dem MA raten sich anwaltliche Unterstützung zu nehmen und gegen die Ablehnung mit obiger Argumentation vorzugehen. Ich kenn die Ablehnungsbescheide der BG nicht, gibt es eine Frist für den Einspruch oder kann man gegen die Ablehnung jederzeit vorgehen?Ich weiß nicht, ob er 2020 überhaupt Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat. Am Montag treffen wir uns und sprechen darüber.

    Beste Grüße

    Swen

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  • Moin,

    achte bitte darauf, dass man als SiFa keine Rechtsberatung leisten darf.

    Bei jedem Bescheid gibt es eine Widerspruchsfrist, drei Jahre wären unüblich, dies wird ein Anwalt aber sicherlich prüfen und entsprechend raten.

    Bei deinem eigentlichen Thema stocher ich ähnlich im Bauchgefühl - Betriebssport zum Ausgleich bedingt nicht der "akuten Arbeitsbelasten" also aus meiner Sicht egal ob Wochenende oder Urlaub. Im Sportverein wäre man auch unabhängig davon versichert.

    Als Tipp: Suche unter den Gerichtsurteilen in einschlägigen Plattformen. Alternativ eine allgemeine Rechtsberatung bspw. via Betriebsrat.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Ja, das mit der Rechtsberatung ist mir bekannt. Als Leiter EHS und Sifa ist man aber bei solchen Dingen der erste Ansprechpartner und ein paar Ratschläge unter Kollegen ist hier mehr als angebracht.

    Vermutlich stand eine vier-wöchige Frist auf dem Schreiben der BG. Er hatte auch bei der BG angerufen, ist aber wohl an eine recht unfreundliche und sehr abweisende Mitarbeiterin geraten. Der BR war wegen Corona und Homeoffice schlecht erreichbar. Der Verunfallte stand also recht alleine da.

    Ich habe ihm jetzt auch dazu geraten, nochmal mit einen Fachanwalt zu reden, wenn er es noch über die BG abwickeln will. Parallel rede ich nochmal mit unserer Bezugsperson bei der BG, wir haben ein sehr gutes Verhältnis.

    Das schlimme ist, dass man keine konkrete Aussage für den Betriebssport geben kann. Man kann nur kommunizieren "Im Urlaub sollte man lieber auf die Teilnahme am Betriebssport verzichten, da sie eher nicht versichert ist."

  • Im Urlaub sollte man lieber auf die Teilnahme am Betriebssport verzichten, da sie eher nicht versichert ist.

    Was soll der Blödsinn, welcher Beschäftigte hat keine Krankenversicherung?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo

    Ob Leistungen gezahlt werden, wird in jedem Einzelfall beurteilt. Daher ist es gar nicht möglich, pauschale Aussagen zu treffen.

    Was soll der Blödsinn, welcher Beschäftigte hat keine Krankenversicherung?

    Es macht aber ggf. einen enormen Unterschied, ob die KK oder der UVT als Kostenträger einspringt. Das Leistungsspektrum der UVT kann erheblich größer sein.

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  • Aber die Aussage "da sie eher nicht versichert ist" ist somit trotzdem falsch, völlig unabhängig von den Leistungen der Versicherung. Eine medizinische Behandlung wird in beiden Versicherungsvarianten durchgeführt. Ja die Leistungen der BG können höher sein bzw. die evt. notwendige Reha usw. ist da oft einfacher. Allerdings halte ich diese irrationale Vollkaskomentalität für völlig falsch. Wenn ich mir dann noch ansehe, wie sich manche z.B. im Straßenverkehr verhalten, da fehlt jegliche Verhältnismäßigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was soll der Blödsinn, welcher Beschäftigte hat keine Krankenversicherung?

    Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt: "... eher nicht durch die BG versichert ist."

    Darum ging es ja in diesem Beitrag. Klar wurden die Arzt- und Krankenhauskosten übernommen. Aber der Leistungsumfang bei einem Arbeits- und Betriebssportunfall sind meines Wissens i.d.R. deutlich höher, als bei einem normalen Unfall in der Freizeit.

  • Ob Leistungen gezahlt werden, wird in jedem Einzelfall beurteilt. Daher ist es gar nicht möglich, pauschale Aussagen zu treffen.

    Und das ist m.E. Mist. Wieso schaffen es die Berufsgenossenschaften nicht, klare Vorgaben und Aussagen dazu zu treffen um für die Beschäftigten Handlungssicherheit zu schaffen?

    Teilnahme bei Urlaub bis zu x Wochen ist noch abgedeckt, wenn die anderem Punkte erfüllt sind. Was muss man da noch im Einzelfall beurteilen? Scheint alles mehr oder weniger willkürlich zu sein.

    Laut der BG RCI ist ja auch eine Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit versichert. Laut der Frau, die unser Verunfalter bei der BGHM nach dem Unfall erwischt hat, solle er nicht ihre Zeit stehlen da es ja nicht während der Arbeitszeit gewesen sei. Auf den Hinweis, dass es bei einem anderen Betriebssportunfall nach der Arbeitszeit anerkannt wurde, sagte sie nur, dass es sich dann um Versicherungsbetrug handeln würde. Kein Wunder, dass er dann eingeschüchtert war.

  • Und das ist m.E. Mist. Wieso schaffen es die Berufsgenossenschaften nicht, klare Vorgaben und Aussagen dazu zu treffen um für die Beschäftigten Handlungssicherheit zu schaffen?

    Teilnahme bei Urlaub bis zu x Wochen ist noch abgedeckt, wenn die anderem Punkte erfüllt sind. Was muss man da noch im Einzelfall beurteilen? Scheint alles mehr oder weniger willkürlich zu sein.

    Laut der BG RCI ist ja auch eine Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit versichert. Laut der Frau, die unser Verunfalter bei der BGHM nach dem Unfall erwischt hat, solle er nicht ihre Zeit stehlen da es ja nicht während der Arbeitszeit gewesen sei. Auf den Hinweis, dass es bei einem anderen Betriebssportunfall nach der Arbeitszeit anerkannt wurde, sagte sie nur, dass es sich dann um Versicherungsbetrug handeln würde. Kein Wunder, dass er dann eingeschüchtert war.

    Für die BG kann nur die BG selber sprechen; ich nicht.

    Aber: Versicherung beim Betriebssport besteht, wenn der zeitliche Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gegeben ist. Wochenende: Zusammenhang, Urlaub: kein Zusammenhang. Also, ich finde, dass ist schon sehr klar und eindeutig.

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  • Aber: Versicherung beim Betriebssport besteht, wenn der zeitliche Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gegeben ist. Wochenende: Zusammenhang, Urlaub: kein Zusammenhang. Also, ich finde, dass ist schon sehr klar und eindeutig

    eben nicht so eindeutig

    der Betriebssport dient dem Ausgleich der versicherten Tätigkeit und wird durch den AG zu diesem Zweck organisiert. Daher ist immer der Zusammenhang zur Arbeit gegeben. ferner ist das unterlassen/pausieren eines Ausgleiches im Erholungsurlaub für diesen durchaus nicht sinnvoll.

    Edit: Vglb. vllt. mit dem Weg zur Weihnachtsfeier ... hier gibt es auch unterschiedliche Urteile

    Beste Grüße

    J.H.J

  • eben nicht so eindeutig

    der Betriebssport dient dem Ausgleich der versicherten Tätigkeit und wird durch den AG zu diesem Zweck organisiert. Daher ist immer der Zusammenhang zur Arbeit gegeben. ferner ist das unterlassen/pausieren eines Ausgleiches im Erholungsurlaub für diesen durchaus nicht sinnvoll.

    Edit: Vglb. vllt. mit dem Weg zur Weihnachtsfeier ... hier gibt es auch unterschiedliche Urteile

    Die Weihnachtsfeier ist betrieblich veranlasst, das ist doch etwas vollkommen anderes.

  • Ich sehe folgende Unterschiede:

    1. Der Unfall ereignete sich im Urlaub.

    2. Zur Weihnachtsfeier lädt der Unternehmer ein, Betriebssport ist ein Angebot.

    Ich habe im SGB VII nichts einschlägiges gefunden, eventuell muss man hier in die Satzung der BG schauen.

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  • Der Betriebssport dient ja in erster Linie dazu, dass ein MA einen Ausgleich für die Folgen der Belastung hat, welche durch die Arbeit entsteht:

    Zitat

    Die sportlichen Übungen müssen dem Ausgleich für die körperliche, geistige oder nervliche Belastung durch die Arbeit dienen.

    https://www.bgrci.de/rehabilitation…z/betriebssport

    Jetzt ist es aber bekanntlich nicht so, dass die Folgen am ersten Urlaubstag sofort weg sind sondern sich i.d.R. langsam abbauen.

    Von daher sehe ich durchaus einen zeitlichen Zusammenhang - auch im Urlaub.

    Danke soweit für die verschiedenen Meinungen. 🙂