Hallo,
wir hatten in der Firma 2020 einen Unfall bei der Betriebssportgruppe Fußball. Der Mitarbeiter knickte um und hat immer noch mit den Folgen zu kämpfen. Damals wurde der Unfall der BG gemeldet und von dieser abgelehnt, da sich der MA im Urlaub befand. Auf der Meldung stand der Hinweis "Mitarbeiter hatte Erholungsurlaub."
Zum Unfall-Zeitpunkt war ich noch nicht in der Firma und der Fall war bereits abgeschlossen, als ich eingestellt wurde. Somit habe ich mich nicht mehr groß mit dem Fall beschäftigt.
Diese Woche wurde ich dann vor dem Hintergrund des damaligen Unfalls darauf angesprochen, wie es sich mit dem Versicherungsschutz in vergleichbaren Situationen verhalten würde. Letztendlich ist es unmöglich eine rechtssicher Aussage zu treffen und die Empfehlung wäre "Im Urlaub sind die Teilnehmer eher nicht versichert".
Von der BG erhält man telefonisch leider nur sehr vage Aussagen, es sei immer eine Einzelfallbetrachtung.
Auch auf der Seite der BG RCI, die zwar nicht für uns zuständig ist, aber mehr Informationen bereitstellt als die BGHM, findet sich nur diese sehr schwammige Formulierung:
Zitat
4. Zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Die Zeitabstände sportlicher Aktivitäten und die Dauer der Übungen müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen.
Im Vordergrund steht der generelle Ausgleich für die Arbeitstätigkeit. Es wird aber nicht verlangt, dass die Ausübung des Sports während der Arbeitszeit oder im unmittelbaren Anschluss daran stattfindet. Der Betriebssport kann auch an einem arbeitsfreien Wochenendtag stattfinden, da die Ausgleichswirkung der Betriebssportveranstaltung sich nicht nur auf die an diesem Tag verrichtete Arbeitsbelastung, sondern auf die Gesamtheit der Arbeitstätigkeit bezieht.
https://www.bgrci.de/rehabilitation…z/betriebssport
Es ist ja sogar explizit die Rede davon, dass die Teilnahme auch am Wochenende erfolgen kann. Jetzt ist natürlich die Frage, ob bei 8 Tagen Urlaub vor dem Unfall noch ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Da der Betriebssport wöchentlich erfolgt und die ausgleichende Wirkung bei regelmäßiger Teilnahme besser ist, würde ich die Frage mit ja beantworten. Die BG hat es 2020 mit nein getan, vermutlich weil im Urlaub ja keine Belastung mehr vorliegt, die ausgeglichen werden kann.
Hat jemand hier weitere Infos / Tipps?
Letztendlich werde ich dem MA raten sich anwaltliche Unterstützung zu nehmen und gegen die Ablehnung mit obiger Argumentation vorzugehen. Ich kenn die Ablehnungsbescheide der BG nicht, gibt es eine Frist für den Einspruch oder kann man gegen die Ablehnung jederzeit vorgehen?Ich weiß nicht, ob er 2020 überhaupt Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat. Am Montag treffen wir uns und sprechen darüber.
Beste Grüße
Swen