Regalprüfung nach DGUV Regel 108-007 / Betriebssicherheitsverordnung

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  • In Landwirtschaftlichen Betrieben wird keine Regalprüfung durchgeführt.

    Ich bin schon froh wenn sie wissen was für eine Tragfähigkeit ihre Regale haben und es keine Eigenbauten sind. Oft sind noch DDR-Regale ohne jegliche Angaben vorhanden oder einfache Metallgestelle mit dünnen Brettern drauf die sich schon durchbiegen....

    :010:

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  • Weiss jemand wo man in die entsprechende DIN 15635 Einsicht bekommen kann ohne diese gleich käuflich erwerben zu müssen?

    Bibliotheksausweis für eine Universität besorgen, die haben da meist einen aktuellen Bestand zur Einsicht.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Hallo Zusammen,

    beim Thema Regalprüfung fällt mir immer diese Frage ein: Was ist wenn die Aufbauanleitung nicht vorhanden ist, aber das am Regal augenscheinlich alles tip top ist.

    Bei den Prüfungunterlagen steht immer, Regal wurde ordnungsgemäss aufgebaut.

    Muss bei einer Regalprüfung die Aufbauanleitung zwingend vorhandensein.

    Gruß

    Ralf

  • Bist du sicher, dass das Regal wirklich tip top ist und nach dem Aufstellen (durch den Lieferanten) nicht doch nachträglich verändert wurde (z.B. in der Höhe versetzte Träger)?

    Wenn ohne Zweifel keine Veränderung erfolgte, kannst du ggf. auf die Anleitung verzichten, wenn nein ... , dürfte klar sein, was dann notwendig ist.

    Aber mal ehrlich, die Anleitung ist in der Regel fester Bestandteil der Lieferanten-Unterlagen und somit über die gesamte Nutzungszeit zu archivieren ... wer schmeisst sowas weg?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Im Prüfungsprotokoll wird vermerkt "Nach Angaben des Produktionsleiter Herr XXX, wird versichert, das das Palettenregal, Nr. XX nach den Vorgaben des Herrstellers aufgebaut und betrieben wird"

    Ist so ein Vermerk ausreichend?

    Immer wieder Danke für eure Antworten.

    Gruß Ralf

  • Im Prüfungsprotokoll wird vermerkt "Nach Angaben des Produktionsleiter Herr XXX, wird versichert, das das Palettenregal, Nr. XX nach den Vorgaben des Herrstellers aufgebaut und betrieben wird"

    Ist so ein Vermerk ausreichend?

    Immer wieder Danke für eure Antworten.

    Gruß Ralf

    Heißt nicht das seither auch nichts mehr daran verändert wurde. Würde einfach beim Hersteller die Dokumente anfordern, falls diese nicht mehr vorhanden sind. Diese schicken diese meiner Erfahrung nach recht zügig und unkompliziert.

    Lg und gutes Gelingen