Moin. Bei meinem Kundenunternehmen ploppt gerade die Thematik Diisocyanate auf.
Ich bekam von BASF mit höchster Priorität eine Email ohne irgendeine Angabe eines Grundes für diese außerordentliche Dringlichkeit. Bei EUH204 stand nun erstmalig der Hinweis zur Beschränkung.
Ich habe nun auch den Zugang zu den Schulungen vorliegen. In der Schulung kann man schon richtig Zeit investieren.
Ich habe verstanden, wenn die Konzentration in Gew. - % im Produktgemisch kleiner 0,1 sind, dann braucht der Produkt-Anwender keine Schulung, bei größer als 0,1% dann schon.
Verstehe ich richtig, der Kauf dieses Produktes mit Gw. - % > 0,1durch ein Unternehmen ist das Auslösekritetium zur Schulungspflicht? - Die Art und Weise einer gefahrenreduzierten Verarbeitung resultierend aus einer GBU spielt dann keine Rolle mehr hinsichtlich EUH204?
Spielt es keine Rolle, ob ich das Zeug mit einem Pneumatikdosiergerät mit einer Dosiernadel grammweise mit Handschuhen und unter Absaugung appliziere? - Oder ein anderer Anwender im Vergleich das Zeug liter- und quadratmeterweise auf einen Hallenboden aufträgt?
Beide Anwender sind automatisch verpflichtet zur Schulung - zumindest zur Basisschulung von - waren es 4 (!) Stunden?
Wenn ich nun ein Sicherheitsdatenblatt als pdf öffne und nach Diisocyanat darin suche. Wo finde ich diese Kenngröße "0,1 Gew-%"?
Muss ich noch etwas berechnen?
Oder sonst was beachten?
(Hab schon die Dokumente auf der BAuA-Deite gesichtet.)
Betrifft es nur Diisocyanate? - (Triisocyanate entfallen wohl.)
Frage/Bitte:
Hat jemand die Muße mir das Thema etwas praxis-/anwendungs-umsetzungsnah zu durchleuchten?
Vielleicht machen die Bäume, die ich sehe, bereits den Wald aus?
Vielen Dank vorab für eure Mühe und Geduld!