EUH204 - Beschränkung Diisocyanate ab 23.08.2023

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  • Moin. Bei meinem Kundenunternehmen ploppt gerade die Thematik Diisocyanate auf.

    Ich bekam von BASF mit höchster Priorität eine Email ohne irgendeine Angabe eines Grundes für diese außerordentliche Dringlichkeit. Bei EUH204 stand nun erstmalig der Hinweis zur Beschränkung.

    Ich habe nun auch den Zugang zu den Schulungen vorliegen. In der Schulung kann man schon richtig Zeit investieren.

    Ich habe verstanden, wenn die Konzentration in Gew. - % im Produktgemisch kleiner 0,1 sind, dann braucht der Produkt-Anwender keine Schulung, bei größer als 0,1% dann schon.

    Verstehe ich richtig, der Kauf dieses Produktes mit Gw. - % > 0,1durch ein Unternehmen ist das Auslösekritetium zur Schulungspflicht? - Die Art und Weise einer gefahrenreduzierten Verarbeitung resultierend aus einer GBU spielt dann keine Rolle mehr hinsichtlich EUH204?

    Spielt es keine Rolle, ob ich das Zeug mit einem Pneumatikdosiergerät mit einer Dosiernadel grammweise mit Handschuhen und unter Absaugung appliziere? - Oder ein anderer Anwender im Vergleich das Zeug liter- und quadratmeterweise auf einen Hallenboden aufträgt?

    Beide Anwender sind automatisch verpflichtet zur Schulung - zumindest zur Basisschulung von - waren es 4 (!) Stunden?

    Wenn ich nun ein Sicherheitsdatenblatt als pdf öffne und nach Diisocyanat darin suche. Wo finde ich diese Kenngröße "0,1 Gew-%"?

    Muss ich noch etwas berechnen?

    Oder sonst was beachten?

    (Hab schon die Dokumente auf der BAuA-Deite gesichtet.)

    Betrifft es nur Diisocyanate? - (Triisocyanate entfallen wohl.)

    Frage/Bitte:

    Hat jemand die Muße mir das Thema etwas praxis-/anwendungs-umsetzungsnah zu durchleuchten?

    Vielleicht machen die Bäume, die ich sehe, bereits den Wald aus?

    Vielen Dank vorab für eure Mühe und Geduld!

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  • Moin.

    Wir haben schon einen schon etwas älteren Thread dazu. Schau da mal rein. Da stehen auch Links zu Seiten des Herstellerverbandes, der die Schulungsunterlagen bereitstellt.

    U.a. findest Du Informationen zu den Stufen der Schulung. Kurz gesagt: Je mehr man von dem Zeug verarbeitet und je offener der Prozess ist, desto mehr Stufen der Schulung muss man durchlaufen.

    Siehe hier:

    Schulungspflicht Diisocyanate

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich habe verstanden, wenn die Konzentration in Gew. - % im Produktgemisch kleiner 0,1 sind, dann braucht der Produkt-Anwender keine Schulung, bei größer als 0,1% dann schon.

    Das sehe ich auch so.

    Verstehe ich richtig, der Kauf dieses Produktes mit Gw. - % > 0,1durch ein Unternehmen ist das Auslösekritetium zur Schulungspflicht?

    Ja, siehe Reach Verordnung (1907/2006), Anhang XVII, Nr. 74

    Spielt es keine Rolle, ob ich das Zeug mit einem Pneumatikdosiergerät mit einer Dosiernadel grammweise mit Handschuhen und unter Absaugung appliziere?

    Das ist irrelevant für die Auslösung der Schulungspflicht, denn nur über die Schulung ist überhaupt eine Weitergabe an den gewerblichen Verwender möglich. Für die Modulauswahl und somit die Schulungstiefe ist natürlich die geplante Verwendung durchaus relevant.

    Eigentlich möchte man die Diisocyanate grundsätzlich verbieten, aber einige Produkte können nicht darauf verzichten, daher die Schwelle von 0,1% sozusagen als Akzeptanzschwelle. Darüber ist für Privatpersonen tabu und für gewerbliche Anwender eben eine entsprechende Schulung notwendig.

    Muss ich noch etwas berechnen?


    Oder sonst was beachten?

    Die anderen gefahrstoffrechtlichen Regelungen sind davon unberührt. => das übliche, also Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen usw. Siehe auch TRGS 430.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (7. Dezember 2022 um 12:59)

  • Dazu gab es vorletzte oder letzte Woche eine relativ informative Online Veranstaltung des entsprechenden Verbandes / Schulungsanbieters.

    Der Hinweis, ob geschult werden muss, muss ja schon auf dem Etikett stehen, in einigen Fällen stht es auch in den Sicherheitsdatenblättern.

    Bei uns nur auf den Etiketten.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

    Einmal editiert, zuletzt von ADR-User (7. Dezember 2022 um 14:13)

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