Beiträge von IngoS

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    Moin. Bei meinem Kundenunternehmen ploppt gerade die Thematik Diisocyanate auf.

    Ich bekam von BASF mit höchster Priorität eine Email ohne irgendeine Angabe eines Grundes für diese außerordentliche Dringlichkeit. Bei EUH204 stand nun erstmalig der Hinweis zur Beschränkung.

    Ich habe nun auch den Zugang zu den Schulungen vorliegen. In der Schulung kann man schon richtig Zeit investieren.

    Ich habe verstanden, wenn die Konzentration in Gew. - % im Produktgemisch kleiner 0,1 sind, dann braucht der Produkt-Anwender keine Schulung, bei größer als 0,1% dann schon.

    Verstehe ich richtig, der Kauf dieses Produktes mit Gw. - % > 0,1durch ein Unternehmen ist das Auslösekritetium zur Schulungspflicht? - Die Art und Weise einer gefahrenreduzierten Verarbeitung resultierend aus einer GBU spielt dann keine Rolle mehr hinsichtlich EUH204?

    Spielt es keine Rolle, ob ich das Zeug mit einem Pneumatikdosiergerät mit einer Dosiernadel grammweise mit Handschuhen und unter Absaugung appliziere? - Oder ein anderer Anwender im Vergleich das Zeug liter- und quadratmeterweise auf einen Hallenboden aufträgt?

    Beide Anwender sind automatisch verpflichtet zur Schulung - zumindest zur Basisschulung von - waren es 4 (!) Stunden?

    Wenn ich nun ein Sicherheitsdatenblatt als pdf öffne und nach Diisocyanat darin suche. Wo finde ich diese Kenngröße "0,1 Gew-%"?

    Muss ich noch etwas berechnen?

    Oder sonst was beachten?

    (Hab schon die Dokumente auf der BAuA-Deite gesichtet.)

    Betrifft es nur Diisocyanate? - (Triisocyanate entfallen wohl.)

    Frage/Bitte:

    Hat jemand die Muße mir das Thema etwas praxis-/anwendungs-umsetzungsnah zu durchleuchten?

    Vielleicht machen die Bäume, die ich sehe, bereits den Wald aus?

    Vielen Dank vorab für eure Mühe und Geduld!

    Moin. Es ist zwar seit 2019 einiges an Wasser den Neckar runtergeflossen, aber ich wohne in Remseck bei Ludwigsburg und sollten sich Interessierte unserer Zunft zu einem Treffen zusammenfinden wollen, bin ich dabei.

    Grüßle aus dem Schwabenländle

    Ingo

    😇😇😇😇😂😂😂😂

    Alles bezog sich so eigentlich auf: Rettung von verunglückten Personen in Bezug auf:

    Hochregallager,

    Palettenregal und im

    Hauptfokus "Automatisches Kleinteilelager mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre"

    Das ist soooo geil. Sorry Freunde, für meine ungenauen Angaben.

    Mann, Mann, Mann...

    Da ist man nicht mal vor sich selbst sicher.

    https://media.tenor.com/images/eb6186f…76c68/tenor.gif

    Könnte mir - "DAUS - Dümmst anzunehmender User" - mal einer erklären, was ich bei "Tag" eingeben kann, wenn ich einen Beitrag schreibe?

    Grüßle aus Ludwigsburg

    Ingo

    Hallo zusammen,

    für die im Betreff genannten Arbeitsmittel hege ich die Ahnung, dass jedes für sich ein spezielles Rettungskonzept oder Bergungskonzept für den Notfall vorliegen muss. So wie auch ein selbiges z. B. für die Bergung aus Behältern vorliegen soll.

    Ich habe umfassend im Internet recherchiert und weiß mir keinen Rat hinsichtlich Erfordernis, Inhalt, Umfang und Ausgestaltung.

    Habt ihr Erfahrungen zu diesem Thema und, ja, meine Frage liegt auf der Hand, kann jemand auf eine Vorlage, ein Inhaltsverzeichnis oder sonst was zur Orientierung verweisen.

    Ich weiß mir keinen Rat, wie ich ein solches Konzept schreiben soll.

    Kann mich jemand(e) unterstützen?

    Viele Grüße,

    Ingo

    Danke, HafenSiFa!

    Mich interessiert besonders, ob ein FTS-System genauso mit Sicherheitsabständen ung beurteilt werden muss wie bei einem Gabelstapler. Sicher ist der Mensch in der Nähe des FTS ein Störfaktor für die Prozesssicherheit. Aber das soll nun nicht das Problem sein. Wie weit kann ich mich aus dem Fenster lehnen bei der Angabe einer Korridorbreite, wenn FTS und Mensch zusammen diesen Korridor als Verkehrsweg nutzen.

    Wichtig:

    Es ist kein Logistikunternehmen. Hier trifft eher die Eintrittwahrscheinlichkeit "gelegentlich pro Tag" zu, wenn FTS auf Mitarbeiter trifft, die auf dem Weg zum WC oder zur Kantine sind.

    Klar, es kann in einem Notfall durchaus die Situation eintreffen, dass das FTS auf Störung und schlicht im Weg steht, was hinsichtlich Fluchtweg sehr bedenklich ist.

    Es ist halt ein FTS und kein menschlicher Fahrzeugführer an Bord, der menschlich versagen könnte und deswegen auf Abstand zu halten ist.

    Laut ASR müsste ich eine Torbreite von grob 4,7 m wählen. Das passt doch nicht zusammen.

    Moin zusammen. Ich suche dringende, vor allem verlässliche Unterstützung

    Mein Kunde möchte ein FTS einführen und hält sich mit Informationen bedeckt. Sei's drum. Egal.

    Deshalb mein Gedankenspiel.

    Ich will mich auf die Frage nach der Verkehrswegebreite in Korridoren und Toranlagen vorbereiten:

    Zu meinem Verständnis gemäß ASR A1.8, Abb 3 interpretiere ich auf Verkehrswegen mit Fußgänger (Fluchtwegbreite bis 200 MA; aF=1,2 m) und FTS-Flurförderfahrzeug (Ladungsbreite; aT=?) im Einbahnstraßen-Betrieb:

    Wand||Z1=0,75 |aT=? | Z2=0,5 | Z1=0,75 |aF=1,2||Wand

    Nun hat das FTS langsame Fahrgschwindigkeit < 20 km/h und rundum Näherungssensoren sowie keine Fehlerquelle Mensch an Bord.

    Wie würdet ihr die Korridorbreite ausrechnen für:

    A1) Verkehrswege ohne seitliche Zugänge (aF)

    A2) Verkehrswege mit seitlichen Zugänge (aF)

    B) Tore (von Halle zu Halle)

    Was ist die minimale Breite bei den Varianten A1, A2 und B?

    Frage 1: Wird ein FTS anders bewertet als ein Gabelstapler?

    Frage 2: Dürfen FTS und Mensch auch auf gleichem Pfad wandeln? - Derart berechnet:

    Wand||Z1=0,75 |aT=aF=1,2m | Z2=0,5 | Z1=0,75||Wand

    Frage 3: Zusätzlich sollen Mitarbeiter noch mit Handkarren transportieren. Muss dann noch eine zweite Breite aT2 und Sicherheitsabstände hinzugerechnet werden?

    Frage 4: Nun gibt es Bereiche, die Korridorbreiten von grob 1,5 m Breite vorweisen. Darf dort kein FTS und auch kein Handkarren neben Fußgängern verkehren, weil die Abstände gemäß Abb 3 nicht eingehalten werden?

    Tut mir bitte einen Gefallen, verschont mich bitte mit dem Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung oder Gestaltungsfreiheit mit gleicher Wirksamkeit als Maßgabe. Ich erfahre jeden Tag, wo Theorie auf Praxis trifft, verliert sich die deutsche Theorie ins Unbrauchbare, wie auch Corona beweist.

    Dieses Gedankenspiel ist die Vorbereitung zur Gefährdungsbeurteilung einzelner Hotspots.

    Mir schwirrt einfach nur noch der Kopf, wenn ich die ASR A1.8 gutmütig, praxisnah, im Rahmen des Möglichen, ohne Annahme eines Weltuntergangsszenarios anwenden soll.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Grüßle, Ingo

    Hallo Herr Schmeisser,

    ich finde ihre differenzierte Betrachtung sehr aufschlussreich. Dankeschön.

    Ich will ja nicht pauschalisieren...... 🤔, ... doch ich will.....

    Sie beziehen sich ja auch auf die alte BGI 847 und gewiss nicht ohne Grund. Ich arme kleine SiFa, die in manchen Themen genau so schlau wie der Kunde ist, fühle mich von den alten Dokumenten (BGI,...) , sofern verfügbar, oft besser und praxisnaher informiert als von den Neuen (DGUV).

    Ich will mich doch selber absichern, verstehen und selbstsicher zu meiner Beratung Dritter stehen können. Diese Messlatte ist echt nicht sehr hoch; auch wenn ich einige SiFas erlebe, die sich selbstgefällig darunter tummeln. Diese Selbstgefälligkeit ärgert mich, weil sie den Ruf ruinieren. Und dafür gibt es Gründe. Vorgaben und Richtlinien überfordern einfach manche Geister, resignierte Geister entfernen sich.

    Ich hätte es begrüßt, die DGUV und BAuA würden hinsichtlich Ihrer Kundenorientierung und SiFa-Praxixnähe zu Ihren Dokumenten auch Glaskugeln und Polierlappen zur Verfügung stellen.

    Die DGUV Information 0815-4711 "Ergebnisorientiertes Recherchieren und effizienter Erkenntnisgewinn mittels Polieren von Glaskugeln" würde ich sofort kaufen. Vielleicht gibt es dazu auch eine Drehscheibe oder eine bunte App. Ein Angebotder BAuA wäre auch in Ordnung 😜

    Neeeneeee, dann wäre mein Job ja sooo langweilig und nur noch der Kunde eine Herausforderung. Das wäre zu einfach. 🤔😁

    Schönes Wochenende.

    PS: Ich muss noch eine "Falle, mobil, kinetisch aufgeladen, Prinzip Klapp, für Nagetier, Farbe grau" aufstellen. Ich muss vorher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Kennt jemand die passende DGUV der Branche Kammerjäger?

    Vielen Dank für die umfassende Einordnung.

    Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung gefällt mir insbesondere.

    Hmmm, vielleicht sollten meine Kunden für die Erstellung dieser fachkundigen GBU, die die Bestätigung der Erfordernis eines BSB als ureigenes Ziel haben soll, unterstützend einen Brandschutzbeauftragten bestellen? - Man wirds beim Auskehren schon finden, wenn man lange genug kehrt. Das ist die Lösung. - Je länger ich in der Branche tätig bin, erlange ich allgemeingültig genau diese Erkenntnis...

    Moin, Moin!

    Kann mir jemand die Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen erklären? - Ich las irgendwo was von Weisungsbefugnissen.

    Hat jemand eine schlüssige Argumentationskette oder eine Checkliste, wie ich bei einem Kunden rel. leicht, faktenbasiert die Nicht-/Erfordernis darlegen kann?

    Ich kanns nicht mehr hören bei meinen Kunden: ..... Ach, brauchen wir den? Das kostet doch wieder! Weisen Sie uns bitte nach, dass wir einen brauchen... Uff, Hmpf... X/

    Ich hätte gern ein Dokument erstellt, das meine Informationspflicht als Sifa spiegelt und final den Satz enthält:

    Bitte kommen Sie Ihrer unternehmerseitigen Organisationspflicht nach und entscheiden Sie bitte jetzt:

    ja / nein

    Ich habe gehört von >5000m2 Hallenfläche, von Genehmigungsauflagen aus der LBO, natürlich die ASR ist auch im Spiel und die BetrSichV bestimmt auch?

    Hat jemand ne Idee oder gar eine Lösung? Danke vorab.

    Anbei findest du den Fragebogen .....

    Auch mein Dank.

    Hallo Kelte,

    und

    1) Wie bist du mit den Fragebögen organisatorisch vorgegangen?

    2) Wie hast Du alle an einen Tisch, unter einen Hut bekommen?

    3) Hast Du vorher Vereinbarungen mit allen möglichen Beteiligten getroffen?

    Ich hab jetzt genug Links von Arbeitsmaterial gesammelt; das ist alles schön und nett. Aber seelenlos. Die wirkliche Praxis sieht doch ganz anders aus.

    * Da ätzen Betriebsräte rum.

    * Geschäftsführer fordern und fördern nicht.

    * Die SiFa wird schon machen. Weiß nicht wie und macht gute Mine.

    * Der Betriebsarzt rührt sich erst, wenn alles zur Unterschrift vorbereitet ist.

    Fazit:

    - Zum Davonlaufen.

    - Ich habe Engelchen und Teufelchen auf der Schulter hocken.

    Teufelchen:

    +Denk an den Datenschutz,

    +mach das ja Anonym,

    +es kann nur ananyme Fragebögen oder Fremddienstleister geben.

    +SiFas können das nicht.

    +Lass es bloß sein

    Engelchen:

    +Geh auf die Leute zu,

    +sprich offen mit ihnen,

    +Vergiss unpersönliche Fragebögen, die decken Tenzen auf, aber keine Brennpunkte. Es kann nur das Beobachtungsinterview oder das Moderationsverfahren sein.

    +Das können auch SiFas.

    +Trau dich

    => Beide haben irgendwie Recht. Gensu so nehme ich das Dilemma wahr.

    Wie bewertet ihr das Dilemma, welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

    Hallo Freunde,

    ich brauche auch in dieser Kategorie euren Rat.

    Ein Kunde sieht Bedarf an der GB, Psych. Nun gibt es die drei etablierten Instrumente Beobachtungsinterview, Moderationsverfahren und Mitarbeiterumfrage. Alle Instrumente haben gewisd ihre Berechtigung, auch wenn ich persönlich den Eindruck habe, dass die Mitarbeiterumfrage das allseits favourisierte Verfahren zu sein scheint. Auf die vollzogene Befragung folgt oft eine grafische Darstellung der Auswertung.

    Frage: Werden dort Mittelwerte abgebildet?

    Was mir an der Mitarbeiterumfrage Unbehagen bereitet, ist die Möglichkeit des Einflusses auf die Statistik durch den Nachteil des Mittelwertes.

    Denn wenn der Jäger links am Hasen vorbei schießt, danach rechts, dann ist der Hase im Mittelwert tot. Oder in der GBU wird aus 😂😐😭 im Mittelwert 😐. Die positiven und negativen Extremwerte geraten abhanden. Wie seht ihr das?

    Rahmenbedingung:

    Viele BGen, Baua, Gda, DGUV, diverse Dienstleister - und alle haben ihre Schriften und Empfehlungen.

    Und dazu noch meine Kunden-Arbeitgeber mit dem Anspruch: Es muss was geschehen; lieber gestern als heute.

    Deren Betriebsräte trommeln: Wann passiert endlich was geschehen!

    Und dazu noch ich als SiFa in totaler Verwirrung: Ich sehe vor Bäumen den Wald nicht mehr.

    Fragen:

    Gibt es einen Ratgeber, der die drei Instrumente vorstellt und deren Verwendung in der Praxis nach Eignung bedarfsgerecht einordnet? - Und idealerweise erste Schritte zur Umsetzung anbietet?

    Kann ein Unternehmen ohne professionelle Hilfe (Dienstleister) überhaupt eine wirkunsvolle, erfolgreiche GBU durchführen?

    Nach welchen Kriterien entscheidet sich ein Unternehmen für welches Instrument?

    Wie bereitet sich ein Unternehmen idealerweise auf die Durchführung der GB, Psych vor?

    Ufff, mir schwirrt der Kopf. :wacko::wacko::wacko:

    Kann mir jemand helfen?