Lichtbild im Befähigungsnachweis- Muss ein Bild vorhanden sein?

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  • Hallo zusammen,

    wie wird es bei Euch gehandhabt? Nachzulesen ist:

    "Der Fahrerausweis sieht außer den persönlichen Daten und dem Lichtbild des Fahrers vor, dass die ausbildende Stelle den Typ sowie die Tragfähigkeit des Gerätes einträgt, auf dem die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) erfolgte."

    Es muss ja keiner extra zum Fotografen gehen, um teure Passbilder machen zu lassen. Reichen wird auch ein Selfie oder Foto von einem Ausweis.

    Mir fehlt ein wenig die Grundlage.

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  • Vielleicht hilft es, wenn derjenige seinen Perso dabei hat?

    So war es bei mir nach der Namensänderung durch Heirat. Das Amt (in RLP) meinte auf die Frage, ob ich den Führerschein jetzt auch neu bräuchte, da ja der Name noch der Geburtsname wäre:
    "Nehmen Sie halt den Personalausweis immer mit, da steht doch alles drauf..."
    Als mich neulich eine Streife (in BW) tatsächlich mal nach meinem Schein gefragt hab, hab ich denen einfach den Perso mit gegeben und gesagt warum. War für die beiden völlig in Ordnung.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Wir benutzen betriebsinterne Befähigungsausweise ohne irgendwelche Bilder. Allerdings bilden wir betriebsintern auch selber aus.

    Die Nummer mit dem Bild auf dem Kärtchen kenne ich nur von Dekra bislang. Erinnert ein wenig an die internationalen Nachweishefte mit Lichtbild, wo auch alle Prüfungen und Schulungen nebst weiteren Angaben aufgeführt sind.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo zusammen,

    wie wird es bei Euch gehandhabt? Nachzulesen ist:

    "Der Fahrerausweis sieht außer den persönlichen Daten und dem Lichtbild des Fahrers vor...

    Für das Führen eines FFZ ist ein Fahrausweis nicht gefordert oder notwendig. Dementsprechend erübrigt sich auch die Frage nach dem Lichtbild...

    Der erforderliche Fahrauftrag ist an keine Form gebunden.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Für das Führen eines FFZ ist ein Fahrausweis nicht gefordert oder notwendig.

    Das ist in der Theorie richtig, aber in der Praxis völlig "Weltfremd". Wenn du das aber so machst würde mich interessieren wie du die Befähigung und Ausbildung des Fahrzeugführers nachweisen willst, bzw. wie will der FFZ- Fahrer seine Ausbildung ohne FFZ-Schein nachweisen ? Auf die Diskussion mit der BG wäre ich gespannt.

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    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

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  • ...über einen Ausbildungsnachweis umd einem schriftlichen Fahrauftrag. Beides in der Personalakte abgelegt.

    Die "Scheine" eines bekannten deutschen Verlages waren in meinen letzten Unternehmen lang nicht mehr angesagt...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)