Guten Morgen,
wir haben aktuell das Thema, dass ein Kleber von einem Lieferanten beschafft werden und dann einem Produkt beigeleget werden soll.
Nur Kleinstmengen.
Wenn ich das richtig verstehe, gelten wir damit als Inverkehrbringer und müssen dem Kunden aktiv das SDB zur Verfügung stellen.
Nun zu meiner Frage: Kann ich dafür ohne weiteres das SDB unseres Lieferanten nehmen?
Ergeben sich noch weitere Pflichten, gerade im Hinblick auf Haftung, obwohl wir den Stoff nur "durchreichen" würden?
Danke schon einmal für eure Antworten.