SDB - Pflichten beim "Inverkehrbringen"

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  • Guten Morgen,

    wir haben aktuell das Thema, dass ein Kleber von einem Lieferanten beschafft werden und dann einem Produkt beigeleget werden soll.

    Nur Kleinstmengen.

    Wenn ich das richtig verstehe, gelten wir damit als Inverkehrbringer und müssen dem Kunden aktiv das SDB zur Verfügung stellen.

    Nun zu meiner Frage: Kann ich dafür ohne weiteres das SDB unseres Lieferanten nehmen?
    Ergeben sich noch weitere Pflichten, gerade im Hinblick auf Haftung, obwohl wir den Stoff nur "durchreichen" würden?

    Danke schon einmal für eure Antworten.

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  • Hi,

    erstmal: wollt ihr, dass eure Kunden wissen, woher ihr den Kleber habt?

    Dann wären noch Sachen abzuklären, wie: an welche Nummer sollen sich eure Kunden wenden, wenn es Rückfragen zu Gesundheit oder Unfällen gibt? Es geht um die Notrufnummer... eurer Lieferant hat die womöglich teuer erkaufen müssen und ihr wollt euch dranhängen? In welche Länder exportiert ihr, die euere Lieferant nicht abdeckt (auch wieder eine nicht ganz billige Sache). Wer wird rechtlich für die Richtigkeit des SDB den Kopf hinhalten (ihr verkauft das Zeug ja weiter)? Ihr seid der Verkäufer... als Lieferant mit in der Haftung.

    Mögliche Lösung: Kleber nicht beilegen und nur eine Empfehlung für den Kleber aussprechen... erleichtert euch so viel Aufwand.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (10. Oktober 2022 um 09:04) aus folgendem Grund: Lösungsvorschlag ergänzt

  • wollt ihr, dass eure Kunden wissen, woher ihr den Kleber habt?

    Steht eh auf der Verpackung des Klebers.

    Es geht um die Notrufnummer... eurer Lieferant hat die womöglich teuer erkaufen müssen und ihr wollt euch dranhängen?

    Dafür ist der Hersteller und erste Inverkehrbringer zuständig, hier also der Originalhersteller des Klebers.

    In welche Länder exportiert ihr, die euere Lieferant nicht abdeckt (auch wieder eine nicht ganz billige Sache).

    Das muss geklärt werden. Hier ist dann relevant, wer ist Importeur in das Zielland, denn der übernimmt dann die Herstellerpflichten.

    Ihr seid der Verkäufer... als Lieferant mit in der Haftung.

    Nur indirekt, die grundsätzliche Haftung bleibt immer beim Hersteller und ersten Inverkehrbringer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.