Hallo zusammen,
ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch.
Bei einer Zweihandbedienung habe ich ein hohes Risiko was die Manipulation angeht weil die beiden Taster sich auf einem Tisch linear gegenüber liegen und keinen Kragen oder ähnliches haben. Ein einfaches Brett könnte hier zur Manipulation genutzt werden.
In der Risikobeurteilung habe ich mich auf BetrSichV §6 (2) bezogen:
"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen (…), dass erforderliche Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden."
Nun tu ich mich gerade sehr schwer, ein Mindest- und ein Optimierungsziel festzulegen, bzw diese vernünftig zu formulieren, dass sie den Qualitätskriterien "spezifisch", "terminiert" und vor allem "messbar" entsprechen...
Hat jemand vielleicht mal einen Schubs in die richtige Richtung? Bei messbaren Sachen wie Lärm o ä fällt mir das naturgemäß viel leichter...