Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei die notwendigen Stunden der Grundbetreuung durch die Sifa zu ermitteln.
Wir sind etwa 50 Mitarbeiter. Ich nehme als Beispiel dabei einmal folgende Aufteilung an:
- In Vollzeit > 30 Stunden die Woche : 35 Mitarbeiter
- In Teilzeit > 20 aber ≤ 30 Stunden die Woche: 10 Mitarbeiter
- In Teilzeit ≤ 20 Stunden die Woche: 5 Mitarbeiter
Arbeitszeit/ Woche (Stunden) | Personen | Faktor | Personen x Faktor |
Vollzeit > 30 Stunden | 35 | 1,0 | 35 |
Teilzeit > 20 aber ≤ 30 | 10 | 0,75 | 7,5 |
Teilzeit ≤ 20 | 5 | 0,5 | 2,5 |
Summe | 45 |
Mein erstes Problem besteht in der Feststellung des WZ 2008 Code (DGUV Vorschrift 2 Anlage 2). Ich vermute, daß der unten angegebene, der für mich richtige ist, aber wen kann ich fragen, um mir sicher zu sein? Die BG?
Laufende Nummer: 1474
WZ (Wirtschaftszweig) 2008 Code: 72.1
WZ 2008 Bezeichnung: Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
--> ergibt Gruppe II: 1,5 Stunden
Mit den oben ermittelten 45 Stunden x 1,5 h komme ich dann auf 67,5 Stunden.
Ist das bis hierhin richtig gerechnet? Unter der Annahme, daß der WZ 2008 Code stimmt.
Irgendwie muß ich dann noch die Aufteilung der Stunden zwischen Sifa und BA ermitteln. Ich habe da was von Sifa 1,2 Stunden und Betriebsarzt 0,3 Stunden gelesen. Sind diese 0,3 bzw. 1,2 mit den oben berechneten 67,5 Stunden zu multiplizieren? Ich blick da echt nicht durch. Wie muß ich jetzt genau rechnen?
Ich finde zwar hier ein durchaus anschauliches Rechenbeispiel, aber so wirklich nachvollziehbar ist es nicht: