Ermittlung der notwendigen Stunden der Grundbetreuung durch die Sifa

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  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei die notwendigen Stunden der Grundbetreuung durch die Sifa zu ermitteln.

    Wir sind etwa 50 Mitarbeiter. Ich nehme als Beispiel dabei einmal folgende Aufteilung an:

    • In Vollzeit > 30 Stunden die Woche : 35 Mitarbeiter
    • In Teilzeit > 20 aber ≤ 30 Stunden die Woche: 10 Mitarbeiter
    • In Teilzeit ≤ 20 Stunden die Woche: 5 Mitarbeiter
    Arbeitszeit/ Woche (Stunden)PersonenFaktorPersonen x Faktor
    Vollzeit > 30 Stunden351,035
    Teilzeit > 20 aber ≤ 30100,757,5
    Teilzeit ≤ 2050,52,5
    Summe45


    Mein erstes Problem besteht in der Feststellung des WZ 2008 Code (DGUV Vorschrift 2 Anlage 2). Ich vermute, daß der unten angegebene, der für mich richtige ist, aber wen kann ich fragen, um mir sicher zu sein? Die BG?

    Laufende Nummer: 1474

    WZ (Wirtschaftszweig) 2008 Code: 72.1

    WZ 2008 Bezeichnung: Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    --> ergibt Gruppe II: 1,5 Stunden

    Mit den oben ermittelten 45 Stunden x 1,5 h komme ich dann auf 67,5 Stunden.

    Ist das bis hierhin richtig gerechnet? Unter der Annahme, daß der WZ 2008 Code stimmt.

    Irgendwie muß ich dann noch die Aufteilung der Stunden zwischen Sifa und BA ermitteln. Ich habe da was von Sifa 1,2 Stunden und Betriebsarzt 0,3 Stunden gelesen. Sind diese 0,3 bzw. 1,2 mit den oben berechneten 67,5 Stunden zu multiplizieren? Ich blick da echt nicht durch. Wie muß ich jetzt genau rechnen?

    Ich finde zwar hier ein durchaus anschauliches Rechenbeispiel, aber so wirklich nachvollziehbar ist es nicht:

    https://kompendium.bghw.de/bghw/xhtml/doc…vent=navigation

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  • Du rechnest die 0,3 x 45 und die 1,2 x 45, dann kommst du auf die Werte.

    Die Mindeststundenzahl (20% oder 0,2 Stunden/Mitarbeiter und Jahr) solltest du aber auch im Blick haben.

    Den Code kannst du bei der BG erfragen, die haben euch ja schließlich danach eingestuft.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Die Berechnungen würden ja geklärt, aber dazu eine Anmerkung. Auch wenn die Vorschrift 2 für Teilzeitkräfte entsprechende Reduzierungen erlaubt, halte ich das für nicht zielführend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich habe es jetzt soweit wie folgt verstanden

    Die 45 Stunden x 0,3 = 13,5 Stunden Betreuung durch den Betriebsarzt

    Die 45 Stunden x 1,2 = 54 Stunden Betreuung durch die Sifa

    Folgendes ist mir nun unverständlich.

    Was mache ich nun mit den 1,5 Stunden/Mitarbeiter, ermittelt aus der Gruppe 2 des entsprechenden Wirtschaftszweigs? Multipliziere ich das jetzt mit den errechneten 13,5 Stunden? ?(

    Die Mindeststundenzahl (20% oder 0,2 Stunden/Mitarbeiter und Jahr) solltest du aber auch im Blick haben.

    50 Mitarbeiter x 0,2 Stunden/Mitarbeiter = 10 Stunden.

    Da verstehe ich jetzt nicht ganz was ich mit den 10 Stunden machen soll? Ich habe doch oben 13,5 Stunden errechnet? Oder muß ich die 10 Stunden zu den 13,5 Stunden noch dazu addieren, um die Stunden der Grundbetreuung korrekt zu ermitteln? ?(

    Bin etwas verwirrt, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

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  • Mahlzeit.

    Die 1,5 Stunden hast du doch für die Berechnung schon genutzt (1,2 und 0,3).

    Die 10 Stunden wären das Mindeste, was dem BA zusteht. Mit den 13,5 Stunden bist du drüber, dann kannst du die 10 Stunden unter den Tisch fallen lassen.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Danke!

    Da 0,2 Stunden/Mitarbeiter und Jahr das Minimum ist und alle Faktoren sowieso größer als 0,2 sind, ist diese zusätzliche Betrachtung doch hinfällig? In welchem Fall würde man bei der Berechnung einen kleineren Wert als 0,2 Stunden/Mitarbeiter und Jahr erhalten (wenn doch alle Faktoren größer als 0,2 sind)?

    Und wie verhält es sich mit der Aufteilung der Stunden zwischen Sifa und BA bei Gruppe I (2,5 Stunden) und Gruppe III (0,5 Stunden)?

    Jetzt kommt noch die betriebsspezifische Betreuung hinzu. Dazu ist mir bekannt, daß dafür der Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 zu verwenden ist. Dort werden unterschiedlichste Gefährdungen aufgelistet und diese kann ich mit ja/nein ankreuzen, um die zutreffenden zu ermitteln. Aber wie ermittle ich jetzt dafür den Stundenumfang? Von Stundenangaben lese ich dort nichts.

  • Da 0,2 Stunden/Mitarbeiter und Jahr das Minimum ist und alle Faktoren sowieso größer als 0,2 sind, ist diese zusätzliche Betrachtung doch hinfällig?

    Wie wäre es, wenn Du die DGUV Vorschrift 2 einfach mal durchliest?

    Grundbetreuung:

    Je nach Gruppe sind 2,5; 1,5 oder 0,5 h/a und Beschäftigten als Betreuungszeit für Betriebsarzt (BA) und SiFa zusammen erforderlich. Diese teilen sich also die Zeit je nach Bedarf sinnvoll auf. Häufig ist eine Aufteilung von 20% BA und 80% SiFa, aber das ist nicht zwingend und bei der Betreuungszeit von 0,5 h/a geht der Schlüssel auch nicht, denn keiner der beiden Akteure darf <0,2 h/a betreuen.

    Betriebsspezifische Betreuung:

    Hier ist der AG gefordert, wobei das üblicherweise in Abstimmung mit der SiFa erfolgt. Da kommt es auch auf die äußeren Umstände an. Finden viele Veränderungen im Betrieb statt oder bleibt fast alles, wie es ist usw.

    Ich verwende als Faustregel, dass für den betriebsspezifischen Teil nochmal die gleiche Zeit wie für die Grundbetreuung fällig wird. Wie erwähnt, das ist nur ein Anhaltspunkt als grobe Einteilung, die stark variieren kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.