Hallo zusammen,
Ich beschäftige mich momentan mit den Baustellen meines Vorgängers. Es handelt sich um einen Säulenschwenkkran mit einer zugelassenen Tragleistung von 300 kg. Die unterlagen sind mit den Jahren verloren gegangen ich habe nichts außer einen Typenschild der am Kran dran hängt.
Nun steht die Frage der Wiederkehrender Prüfung in dem Raum. Doch mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß welche Vorschriften hier gelten oder ob eventuell auf die Wiederkehrende Prüfung verzichtet werden kann. Da die Auslastung des max. zul. Nennlast nie eintritt und der Kran nicht häufig verwendet wird. Es ist also eine Sache der Zuordnung und Klassifizierung.
Gibt es hier jemanden der sich mit Kranen auskennt und mir Tipps geben kann?