Hallo,
zur Unterstützung eine Gefährdungsbeurteilung und einige BA´s im Anhang.
MfG
ASD Schäfer
WOW na das ist doch mal ne super Unterstützung, vielen Dank dafür!
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
zur Unterstützung eine Gefährdungsbeurteilung und einige BA´s im Anhang.
MfG
ASD Schäfer
WOW na das ist doch mal ne super Unterstützung, vielen Dank dafür!
Mein Ansatz war:
- Gehört die Anlage uns? Nein... Mietgebäude...
- Haben wir was mit den Wartungsverträgen zu tun? Ja... historisch bedingt...
- Gehen unsere Leute an die Anlage überhaupt dran? Nein... Fremdfirma...
- Sind wir auf hygienisch-saubere und partikelfreie Luft angewiesen? Ja... sonst würde ich mich damit nicht befassen.
Danke! das ist schon mal hilfreich. Mein Fall ist folgender: Da es unsere Anlage ist, ist es meine Aufgabe als SiFa die GBU zu erstellen um später geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zu dem gibt es Keine Wartungsverträge und unsere Leute gehen zum Reinigen in die Anlage
Finde aber bis jetzt nichts zu den technischen Inspektionen
ich Poste mal hier was ich bis jetzt Rausgefunden habe für die Leute die früher oder später mit Thema RTL-Anlagen konfrontiert werden.
Definition
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind Anlagen mit maschineller Förderung der Luft, Luftreinigung (Filtern) und mindestens einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten).
Pflichten des Betreibers
Nach BetrSichV
Prüfung
Hygieneinspektion. Sie ist erstmalig bei Inbetriebnahme sowie wiederkehrend alle 2 Jahre (RLT-Anlagen mit Luftbefeuchter)
Gesetzliche Regelung / Quellenangabe
ArbStättV - § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten Absatz 3
VDI 6022 – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen
VDI 3810 – Betreiben von gebäudetechnischen Anlagen
ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz §4 Allgemeine Grundsätze
ASR 3.6 – Lüftung
Wie wurde es bisher gemacht?
Nur interne wöchentliche Reinigungen, keime abtöten durch UV-C Lampen. Ich finde das nicht fachlich genug und nicht ausreichend. Keine technische Dokumentationen vorhanden etc. Ich möchte es deswegen schnellstmöglich ändern.
Durchführung nach Vorgaben des Herstellers.
Welche gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten? ich durchforste gerade die Gesetze... Wir haben eine ältere Anlage und den Hersteller gibt es nicht mehr.
Überlegt und zielführend.
Besten Dank! Hast den Wirkungsgrat der SiFas treffend beschrieben.
nun konkret:
Ich möchte wissen: Wie es bei euch in Betrieb/Betrieben die regelmäßigen/wiederkehrenden Prüfungen geregelt? und welche Instanz führt diese durch?
meine Anlage erfüllt die eine Funktion und zwar die Luftbefeuchtung hier ist natürlich der Stichpunkt "Hygiene wichtig"
Hallo SiFas,
Hat jemand von euch schon mit der GBU für Raumlufttechnischen Anlagen zu tun gehabt? Ich stehe auf dem schlauch. Wie waren eure Ansätze?
Figma! Webbasiert, kostenlos, unbegrenzte Möglichkeiten!
Alles anzeigenHallo Falcon,
Ich kenne das also nicht, er muss mindestens einen Vertreter für ihn bestimmen.
Erkläre ihm am besten nochmal das die Verpflichtung zur Bildung des ASA und die Durchführung aus einem Gesetz her kommt (AsiG) Verstöße können da ziemlich teuer werden .
20 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 1 zuwiderhandelt,
2.entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder
3.entgegen § 13 Abs. 2 Satz 1 eine Besichtigung nicht duldet.
(2) Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja, was sagt der dazu ?
Genau so habe ich das meinen Chef vorgetragen, die Antwort war kurz und verständlich: "Es wurde noch nie eine Anzeige dieser Art vor Gericht geltend gemacht"
Ich hatte das erste mal das Gefühl: die erreiche ich nicht. Dabei versuche ich das Thema ohne große Gesetzestexte an die Frau (m/w/d) zu bringen.
Das habe ich jedes mal. Für mich ist es offensichtlich, dass niemand Interesse an Arbeitsschutz hat. Das juckt niemanden, selbst bei Menschen die schlimme Arbeitsunfälle am eigenen Leib erfahren mussten. Alles prallt ab. Arbeitsschutz ist in vielen Unternehmen nur Show. Die frage ist nur wie klar ihr sehen wollt, oder einfach mitspielen, weil die eigene Daseinsberechtigung sonst in Frage gestellt wird.
Alles anzeigenHallo,
Maschinenhersteller in der Druck- und Papierverarbeitenden Industrie bieten hier Lösungen von der Stange oder auch Sonderlösungen an. Suche doch im Internet mit dem Stichwort "Easy Feeder", evtl. mit Zusatz eurer Maschinentype.
Ja. Und die Belastung von Finger / Hand / Handgelenk kommt noch dazu. "Tennisarm" ist nicht selten ...
D.h., hier gibt es Handlungsbedarf. Und dann immer die "Maßnahmenhierarchie" beachten.
Hm. So funktioniert das halt nicht ...
Gruß, Niko.
Danke
Hallo liebe Community,
Ich bin SiFa in Festanstellung in einer Druckerei (BG ETEM). Ich hoffe es gibt hier experten in der Branche. Nun zur Sache:
Ich beobachte seit längerer Zeit, dass das befüllen des Anlegers einer Papierverarbeitenden Maschine mit Papier ( 60 x 60 cm) manuell erfolgt, was mit enormer Belastung des Rückens verbunden ist. Die Mitarbeiter müssen die Papierstapel umschlichten und in den Anleger stapeln. Die Beschaffenheit der Maschine lässt nicht zu, dass die Bögen direkt als Palette eingeführt werden können. Ich habe die Geschäftsleitung auf das Problem aufmerksam gemacht und nun soll ich nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Die Rahmenbedingungen sind (wie immer) es soll wenig kosten und den Prozess "Einstapeln" beschleunigen.
Vorab Maßnahmen die ich gemacht habe:
- Gefährdungsbeurteilung
- Nach Leitmerkmalmethode sind die Grenzen für das Heben von lasten knapp überschritten
- ich bin nun in der Phase - Suche Nach Lösungsalternativen
Gab es bei euch möglicherweise eine ähnliche Situation und wie habt ihr das gelöst?
ich wäre für jeden Vorschlag dankbar.
MfG
Lianeinderhose
Danke für eure Antworten.
Folgendes habe ich entdeckt, da der Kran ein Teil einer Fertigungsanlage ist und ausschließlich zur Beschickung verwendet wird fällt der Kran nicht in die DGUV Vorschrift 52 laut §1 Absatz 2.
Hiermit ziehe ich folgendes heraus: der Kran fällt in die Maschinenrichtlinie und muss in die Risiko/Gefährdungsbeurteilung der Fertigungsanlage aufgenommen werden.
Hallo zusammen,
Ich beschäftige mich momentan mit den Baustellen meines Vorgängers. Es handelt sich um einen Säulenschwenkkran mit einer zugelassenen Tragleistung von 300 kg. Die unterlagen sind mit den Jahren verloren gegangen ich habe nichts außer einen Typenschild der am Kran dran hängt.
Nun steht die Frage der Wiederkehrender Prüfung in dem Raum. Doch mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß welche Vorschriften hier gelten oder ob eventuell auf die Wiederkehrende Prüfung verzichtet werden kann. Da die Auslastung des max. zul. Nennlast nie eintritt und der Kran nicht häufig verwendet wird. Es ist also eine Sache der Zuordnung und Klassifizierung.
Gibt es hier jemanden der sich mit Kranen auskennt und mir Tipps geben kann?
Hallo zusammen,
Ich wurde zur SiFa in einer Druckerei berufen. Die sicherheitstechnische Fachkunde habe ich vor kurzem Nachgewiesen.
Wir haben eine neue Klebemaschine für die Papierweiterverarbeitung in der Druckindustrie angeschafft. Nun ist die Maschine da und was mir sofort auffällt ist, dass die Maschine das CE Kennzeichen trägt aber die Maschine sieht auf den ersten Blick nicht sicher aus. Die stellen mit gegenläufigen Rollen und teilweise auch Riemen stehen offen. Für mich ein eindeutiges Zeichen, dass ich das in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen werde.
Mein Chef kam zu mir mit einer Frage, wer nun die Kosten für die sicherheitstechnische Nachrüstung der Maschine übernimmt. Der Chef geht davon aus: wenn ein CE-Kennzeichen angebracht ist, dann muss ja die Maschine sicher sein und wir brauchen nichts machen.
Ist nun der Hersteller dafür verantwortlich, dass es die Maschine nachrüstet? wie sieht es rechtlich aus und wo kann ich zuverlässige Quellen zum nachlesen finden?
Ich bitte euch um Unterstützung, wie würdet Ihr in so einem Fall vorgehen, denn letztendlich muss ich Antworten liefern.
Moin Leute, hab auch ein paar sehr gute Unterlagen zur LEK 1 also wer Interesse hat kann sich gerne melden.
Hallo Trosti89, ich habe Interesse (LEK1), bitte um Zusendung: applesyrup90@gmail.com
Alles anzeigenHallo,
Mustervorlagen gibt es diesbezüglich viele, leider aber oftmals
kostenpflichtig.Siehe hier ein Beispiel aus dem Schulbereich:
http://www.ls-bw.de/dienstleistung…1.pdf/file_viewFerner schau mal in die VdS 3111 (Brandschutzbeauftragter),
dort findest Du auch eine Vorlage, siehe hier:http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf
usw.
Gruß
Simon Schmeisser
Die Links sind inzwischen down, kann jemand vielleicht neue Vorlagen veröffentlichen?