Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Frage. Ich hatte gestern eine Begehung und mir ist aufgefallen, dass die Schaltschränke an den Maschine mit Kartonagen und kleine Wägen verstellt waren. Ich wollte den Unternehmer darauf hinweisen, dass er die Schaltschränke freizuhalten hat und die Kartonagen sollten auch nicht davor stehen und er meinte ich soll Ihm die Bestimmung/Regel hierfür nennen, ansonsten bleibt das so wie ist es ist
Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Oder kann ich auf die Arbeitstättenverodnung verweisen?
Ich wäre für jeden Tip oder Antoert sehr dankbat.
Vielen Dank im Voraus
VG MeKi