Ola zusammen,
muss der Hersteller einer Maschine den Betreiber mit Informationen versorgen, wie die Entsorgung - der während eines Prozesses in der gelieferten Maschine anfallenden Stoffe - zu erfolgen hat?
Oder muss der Betreiber sich selbst darum bemühen und nach geltenden lokalen Gesetzen selbst die ordnungsgemäße Entsorgung ergründen?
Ist die Entsorgung also auch Herstellerthema oder reines Betreiberthema und damit allein vom Betreiber und seiner Gefährungsbeurteilung zu berücksichtigen?
Gibt es Meinungen hierzu?