Hallo,
Verbraucher können angetrocknete Wasserlackreste im Hausmüll entsorgen.
Wie sieht es mit gewerblichen Verwendern aus? Gilt das auch für sie?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Verbraucher können angetrocknete Wasserlackreste im Hausmüll entsorgen.
Wie sieht es mit gewerblichen Verwendern aus? Gilt das auch für sie?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
Hallo Christin,
welche Mengen an Resten habt Ihr denn zu Entsorgen?
Hallo Michael,
es geht allgemein um unsere gewerblichen Kunden.
Viele Grüße
Christin
Was sagt denn das Sicherheitsdatenblatt des Produktes dazu aus?
Hallo Jeske,
das wollen wir selbst abklären für unsere Dokumente.
Viele Grüße
Christin
Moin.
Mein Großlackierer hat sich Gestelle für das Entleeren von Lackbehältern gebaut. Dort werden die "alten" Fässer (bis 200l) eingestellt und laufen in eine Auffangwanne aus (sind kleine Mengen; maximal 200ml). Die entleerten Behälter werden drei dann vom Entsorger als "restentleert" mitgenommen (der Lack an den Wänden ist dann "durchgehärtet".
Ist so mit dem Entsorger abgeklärt.
Und die Auffangwanne wird in einen Gefahrstofftank entleert und dieser dann "gesondert" entsorgt. Spart so Geld.
Die Farbe als solches dürfte unter die AVV 08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen, zugeordnet werden.
Die Farbdosen, mit abgetrockneten Resten: 15 01 04 Verpackungen aus Metall
Wenn gefährliche Stoffe enthalten sind evt. auch 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Bei kleineren Mengen kann man auch in Richtung
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten, oder 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen, gehen.
Vorgaben zur Getrennthaltung sind einzuhalten. Bei "haushaltsüblichen" Mengen, also nur gelegentlich mal eine Dose würde ich dann zu Siedlungsabfall tendieren.
Vielen Dank für Eure Antworten.