*** NEU *** TRGS 505 "Blei" (Fassung vom 04.05.2021)

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  • Micha_K 6. Mai 2021 um 08:21

    Hat den Titel des Themas von „*** NEU *** TRGS-505 "Blei" (Fassung vom 04.05.2021)“ zu „*** NEU *** TRGS 505 "Blei" (Fassung vom 04.05.2021)“ geändert.
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  • der will 5 jährig untersuchen und fragt mich ob das okay ist?

    Ok .....der will sich absichern

    Dann würde ich ihm schriftlich Fragen, wie er das aus Sicht der Arbeitsmedizin und den betreffenden Vorgaben sieht da er ja der Betriebsarzt ist und diese Stellungnahme bitte bis zum xx.xx.xx per Mail an .......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • der will 5 jährig untersuchen und fragt mich ob das okay ist?

    Sehe ich nicht, ohne die genaue Situation zu kennen, erst einmal NICHT so:

    Blei, laut Tante Wiki:
    H 302+332360FD362373410

    (schwer zu erkennen 332-360 lese ich als "bis", was H334 einschließt)

    Kommt also auf euer SDB bzw. die GBU an!

    AMR Nr. 2.1 " Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge"

    3 Festlegung der Frist

    (1) <...>

    (2) Die zweite Vorsorge muss

    a) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,"

    b) <...>

    c) <...>

    nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.

    (3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden.

    (4) Die in Absatz 1 bis 3 festgelegten Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.


    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (6. Mai 2021 um 10:21)

  • schwer zu erkennen 332-360 lese ich als "bis", was H334 einschließt

    falsch gelesen!

    Bei den H-Sätzen gilt: "+" entspricht einem Kombinationssatz, also einer Kombination aus zwei oder mehreren H-Sätzen.

    ein "-" trennt die einzelnen H-Sätze.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • falsch gelesen!

    Bei den H-Sätzen gilt: "+" entspricht einem Kombinationssatz, also einer Kombination aus zwei oder mehreren H-Sätzen.

    ein "-" trennt die einzelnen H-Sätze.

    Danke für die Nachhilfestunde! :doppelthumbsup:

    (Aufzählungskommata sind aus der Mode gekommen?)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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