Nur zur Info für diejenigen unter Euch, die (so wie ich) ihr Material gerne digital mitschleppen:
Am 19.06.2020 wurde das ArbSchG an 3 Stellen geändert. - Allerdings nichts wirklich Weltbewegendes!
Änderungen fanden in §20 (2), §21 (5) und §24 Punkt 2 statt und sind alle identisch:
Das "Bundesministerium des Innern" heißt nun "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" und wurde in den Texten entsprechend ersetzt.
...oooOOO(Hat ausser mir noch jemand nicht mitbekommen, daß das Kind (BMI (die Abkürzung ist gleichgeblieben)) einen neuen Namen bekam?)
Kleine Serviceleistung: Direktlink zum neuen PDF desArbSchG