Hallo,
aktuelle Veröffentlichung:
DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-025 „Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen“:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3961
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
aktuelle Veröffentlichung:
DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-025 „Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen“:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3961
Gruß
Simon Schmeisser
Danke
Danke dafür. Hier möchte ich kurz eine Frage in den Raum werfen:
"...Aus diesem Grund ist bereits bei der Planung zur Löschübung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen." - Ist das auch verpflichtend wenn ich die Löschübung gänzlich extern ausgelagert habe?! Ich habe hier "nur" vom Ausführenden sein Ablaufprotokoll und was seine Schutzmaßnahmen sind gesichtet.
Hallo,
ich würde mal eher in den Raum werfen, ob das
überhaupt realistisch ist? Ich glaube in der überwiegenden
Zahl der Fälle, wird es das nicht sein. Und da nehme ich
mich nicht aus. Was aber letztlich auch nicht verwundert,
gerade wenn man als Externer in das Unternehmen
kommt.
Und ich bestreite damit nicht die Sinnhaftigkeit, sondern
eher die Problematik der praktischen Umsetzung.
Ist das auch verpflichtend wenn ich die Löschübung gänzlich extern ausgelagert habe?!
Würde ich so sehen.
Gruß
Simon Schmeisser
Die Geschäftsleitung bringt mich um.....
Im Dokument stehen nur Dinge, die bereits längst geregelt sind - aber eine nette Zusammenfassung.
Anzumerken sei, dass GERADE diejenigen, die die Feuerlöscher fachgerecht entsorgen, auch Brandschutzübungen anbieten, und genau diese Feuerlöscher dafür einsetzen (übliche Praxis). Insofern ist DORT die Lücke.
Für die eigene Durchführung war die GBU selbstverständlich. Fängt schon mit der Festlegung des Ortes an...
Hallo,
die Frage ist nicht, ob es geregelt ist. Die Frage ist doch eher, in
wie weit wird es in der Realität auch umgesetzt. Und das sehe
ich nicht, aus einer Vielzahl an Gründen. Daher finde ich diese
Veröffentlichung nicht schlecht.
Anzumerken sei, dass GERADE diejenigen, die die Feuerlöscher fachgerecht entsorgen, auch Brandschutzübungen anbieten, und genau diese Feuerlöscher dafür einsetzen (übliche Praxis). Insofern ist DORT die Lücke.
Das mag es sicherlich gegeben haben. Heute glaube ich
das eher nicht. Und selbst wenn es das in Einzelfällen noch
geben sollte, mag das eine Lücke sein, die man so nicht
schließen kann. Auch nicht über eine solche Veröffentlichung.
Gruß
Simon Schmeisser
Ja, schon klar. Auf jeden Fall danke dafür!
Das sensibilisiert auch gegenüber Auftragnehmern.