Lagerung von Gasen

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  • Hallo miteinander,

    wir lagern die Gase Argon, Acetylen, Igumix18 und Sauerstoff in einer offenen Gasflaschenbox (je 2-3 Großflaschen pro Sorte) in einer Halle direkt hinter einer großen Fensterfront mit längerer Sonneneinstrahlung. Der Platz ist nicht ideal durch die Erwärmung hinter dem Fenster (ist schon immer so, noch nichts passiert). Der Lagerort sollte trotzdem verändert werden. Zur Auswahl steht eine Lagerung im Freien und im Inneren. Zur Lagerung im Freien gibt es genügend Produkte und Anbieter. Zur Lagerung im Inneren findet sich fast nichts.

    Wie würdet Ihr das Thema angehen?

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  • Hi,

    die Anforderungen an die Lagerung im Freien sind wesentlich geringer und leichter umzusetzen. Noch dazu halte ich es persönlich auch für sicherer im Falle einer Leckage. Deswegen empfehle ich ein Gasflaschenlager im Freien entsprechend den Vorgaben der TRGS 510 zu errichten.

    schöne Grüße

  • Die Lagerung, wie beschrieben, klingt für mich nicht rechtskonform. Auch auf den Sicherheitsabstand um die Acetylen Flaschen achten!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Lagerung, wie beschrieben, klingt für mich nicht rechtskonform. Auch auf den Sicherheitsabstand um die Acetylen Flaschen achten!

    Da hast du recht. Deswegen muss sich ja was ändern. Meine Frage war vor allem, ob eine Lagerung im inneren z.B. in einem Gasflaschenschrank möglich wäre oder besser eine Lagerung im Freien anzuraten ist.

    Auch auf den Sicherheitsabstand um die Acetylen Flaschen achten!

    Du meinst den Abstand 0,5 m zu Heizkörpern/quellen?

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  • Brauchst aktive Belüftung (nicht unbedingt, aber dann wird's kompliziert).

    Siehe TRGS 510, Kapitel 5.2 ff betreffend Lagerung.

    Prüfung, Unterweisung usw. Rattenschwanz kommt dazu.

    Wenn innen: Rat vom Lieferanten einholen inkl. Komformitätserklärung.

  • Du meinst den Abstand 0,5 m zu Heizkörpern/quellen?

    Nein, ich meine den Sicherheitsabstand um brennbare Gase. Innerhalb dieses Abstandes darf z.B. kein brandförderndes Gas wie Sauerstoff stehen. Du benötigst entweder viel Platz, massives Mauerwerk oder mindestens 2 Gasflaschenschränke.

    Ich würde, wenn es irgendwie geht immer zur Gaslagerung im Freien tendieren. Im Gebäude wird es, wenn es gut werden soll, aufwändig und teuer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, ich meine den Sicherheitsabstand um brennbare Gase. Innerhalb dieses Abstandes darf z.B. kein brandförderndes Gas wie Sauerstoff stehen.

    Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen (Acetylen, Flüssiggas) und oxidierenden Gasen (Sauerstoff) dürfen zusammen gelagert werden, wenn

    - untereinander ein Abstand von mind. 2,0 m eingehalten

  • Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen (Acetylen, Flüssiggas) und oxidierenden Gasen (Sauerstoff) dürfen zusammen gelagert werden, wenn

    - untereinander ein Abstand von mind. 2,0 m eingehalten

    TRGS 510

    10.4 Die Abmessungen der Schutzbereiche betragen für ortsbewegliche Druckgasbehälter bei Lagerung in Lagerräumen 2 m in jede Richtung. Bei Gasen schwerer als Luft kann der Schutzbereich nach oben auf 1 m verkürzt werden. Im Freien können die Abmessungen der Schutzbereiche halbiert werden. Bei Lagerräumen mit einer Grundfläche ≤ 20 m2 ist der gesamte Raum als Schutzbereich vorzusehen.

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  • Genau um den Abstand geht es. Man kann in den Zwischenraum inerte Gase einstellen wie z.B. das Argon. Aber der Abstand muss immer gewährt sein. Das gilt auch für leere Gasflaschen. Weiterhin darf das Lager nicht offen zur Halle sein, also nicht nur ein Gitterverschlag. Konkret kann man das alles der TRGS 510 entnehmen. Du musst immer bedenken, es geht um den Schutz der Umgebung vor den Gasen, aber auch um den Schutz der Gasflaschen vor Einwirkungen aus der Umgebung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei einer Lagerung von Drcukgasen in Flaschen im Freien gibt es auch eine formale Anforderung. Bei dem H-Satz H220 > 2,5 l benötigt man eine Baugenehmigung ("Sonderbau")( einschl. Brandkonzept).

    Holt man sie diese Baugenehmigung beim Landratsamt?

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Verstehe ich nicht ganz

    Das sind 2 fertige Systeme, die für die Aufstellung im Freien gedacht sind. Der Gitterverschlag gilt dann als Lagerung im Freien. Die Blechbox bildet einen Raum. Beide Varianten sind nicht dazu gedacht in einem Raum aufgestellt zu werden. Man kann sie allerdings auch in Räumen aufstellen, dann müssen aber weitere Rahmenbedingungen beachtet werden. Eigentlich unsinnig, denn dann kann ich gleich den Raum entsprechend gestalten.

    Die Abstände können verkürzt werden durch eine Wand aus nicht brennbarem Material, siehe TRGS 510, Kapitel 10.3, Absatz 2.

    Holt man sie diese Baugenehmigung beim Landratsamt?

    Baugenehmigungen erteilt in der Regel die untere Baurechtsbehörde das ist oft das Baurechtsamt der Stadt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei einer Lagerung von Druckgasen in Flaschen im Freien gibt es auch eine formale Anforderung. Bei dem H-Satz H220 > 2,5 l benötigt man eine Baugenehmigung ("Sonderbau")( einschl. Brandkonzept).

    Hat jemand so was schon mal beantragt?

  • Bei einer Lagerung von Druckgasen in Flaschen im Freien gibt es auch eine formale Anforderung. Bei dem H-Satz H220 > 2,5 l benötigt man eine Baugenehmigung ("Sonderbau")( einschl. Brandkonzept).

    Fehler im Buch: muß > 200 kg heißen. Habe gerade von Ecomed-Verlag die Bestätigung bekommen.

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  • Der Feuerwiderstand ist nicht bekannt und ein solcher Container ist üblicherweise nicht richtig belüftet. Die Schwelle am Eingang stört auch. Abstandsregelung zu brennbaren Gasen ist hier schwierig einzuhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Suche eine ergonomische Lösung für die Handhabung, Heben von Gasflaschen. Eine 50 l Sauerstofflasche wiegt immerhin 80 kg.