Hallo zusammen,
ich hab folgende Herausforderung: In einem zu errichtenden Bürogebäude soll die Außenfassade mit einer Bedruckung versehen werden. Die Aufteilung ist etwa wie folgt.
- Fassadenelement für eine Einzelbüro ca. 2,7 m breit, 3 m hoch
- unterteilt in 3 Bänder zu je 3 Glaselementen
- 1-2 dieser 9 Elemente sind klare Glasscheiben, diese sind aber oft nicht neben dem Arbeitsplatz positioniert sondern können im Band unterhalb der Schreibtischebene liegen oder im obersten Band wo man im sitzen auch nicht direkt raussieht.
- die restlichen 7-8 Elemente sind mit einem regelmäßigen Punktmuster bedruckt. Die Bedruckung ist von innen dunkel so dass man raussehen kann. Die Punktgröße beträgt wenige Millimeter. zwischen 40 und 60 % der Glasfläche ist mit Punkten bedruckt
- eine klarer Ausblick ist nicht möglich.
- je nach Wetterlage und Entfernung des Objekts ist die Sicht eingeschränkt.
Frage:
- Ist dies so zulässig?
- Muss dafür eine konkrete Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
- Was sind die Anforderungen/ Bewerrungskriterien?
VG Chris Bauer