Brauche mal eure Hilfe

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen liebe Brüder und Schwestern der Arbeitssicherheit. :D

    Ich bin gerade mitten in meiner Gefährdungsanalyse und hätte da mal ein Paar Fragen.
    1.)
    Ich habe folgende Gefährdungen festgestellt und die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Verordnungen gefunden.
    Könnt ihr mir sagen ob ich welche vergessen habe und welche das sind.
    Gefahrstoffe: Luftbelastung durch Ausgasung, Aufnahme von Gefahrstoffen über die Haut >>>>Gefahrstoffverordnung && 8+9 und §§ 10+11, TRGS 402, TRGS 552, TRGS 150, ASR 5, Arbeitsstättenverordnung,

    Physikalisch, mechanische Gefährdung: bewegte Transport und Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Absturz, stolpern, stoßen, stürzen >>>>>>>>BetrSichV,
    BGV A1, BGV D6, BGV D 27, BGV A1, BGR 234, ArbStättV, ASR 8/1

    Physische Belastung: schwere dynamische Arbeit, Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit >>>>>> LastenhandhabV, BGE M63

    Beleuchtung: zu schwache Beleuchtung >>>>> ArbStättV, ASR 7/3, ASR 7/4, BGV A1

    Brand und Explosionsgefahr: >>>>>>>UVV, BGV A8, Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 2, DIN 4102, , ArbSchG § 10, ArgStättV

    Raumbedarf: enge Räume durch dicht stehende Regale>>>>>>>>>ArbstättV

    2.)
    Bei der Suche nach Lösungen gehe ich ja nach T.O.P. vor.
    Nun gibt es aber auch Probleme, für die es eigentlich nur eine Lösung gibt.
    Beispiel: zu schwache Beleuchtung>>>> Lösung: mehr Licht.
    Reicht das dann als Lösung ?

    Das trifft auch auf andere Gefährdungen zu.

    Danke für eure Hilfe.
    Gruß Tommy

  • ANZEIGE
  • Hallo TommyB,

    die TRGS 150 wurde im Mai 2006 aufgehoben. Stattdessen ist die TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen heranzuziehen.

    Wenn du dich beim Umgang mit Gefahrstoffen auf einzelne § beziehen willst, solltest du die kompletten Abschnitte 3 und 4 der GefstoffV nehmen.

    Zum Licht: da fällt mir als Lösung auch nicht mehr ein.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Zitat

    Original von TommyB

    Physikalisch, mechanische Gefährdung: bewegte Transport und Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Absturz, stolpern, stoßen, stürzen >>>>>>>>BetrSichV,
    BGV A1, BGV D6, BGV D 27, BGV A1, BGR 234, ArbStättV, ASR 8/1

    Gruß Tommy


    vielleicht noch die ASR 17/1,2 (Verkehrswege) und TRBS 2111-2

    ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände",

    Zitat

    Brand und Explosionsgefahr: >>>>>>>UVV, BGV A8, Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 2, DIN 4102, , ArbSchG § 10, ArgStättV

    BGI 560

    Kann es nur brennen oder auch explodieren?


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016


  • Wie hast du das mit der zu geringen Leuchtstärke festgestellt?

    Es gibt Fachfirmen die können dir genau sagen welche Beleuchtung und wieviele Lampem von welchem Typ usw.

    Notffalls das hineinschreiben in die Gef.beurteilung

    Fachberatung durch Firma danach weitere Maßnahmen zum Ausleuchten der Arbeitsplätze!

    Weiter - falls du es noch nicht gemacht hast - solltest du deine Mitarbeiter im Lager befragen wo sie sich aufhalten im mit welcher Arbeitsaufgabe.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ANZEIGE
  • Hallo RaBau, Lichtstärke hab ich selber mit Luxmeter gemessen, fast im gesamten Lagerbereich unter 100 Lux. Das ist mal ein bisschen wenig.

    Mitarbeiterbefragung hab ich natürlich durchgeführt.

    Gruß Tommy

    • Offizieller Beitrag

    hallo tommyb

    wenn du bei messungen feststellst, das notwendige vorgaben über- bzw. unterschritten werden, müssen ursachen und lösungen gefunden werden. Dafür sind ja solche messungen da, um zu wissen, wo man steht.
    Wenn also zu wenig licht da ist, muss mehr licht her.
    Wie das geschieht, muss man dann aus den umständen ableiten.
    Manchmal reicht es schon aus die oberlichter auf dem dach zu reinigen. Oder es müssen veraltete leuchtmittel, die schon in ihrer leistung nachgelassen haben, ersetzt werden. Oder es müssen zusätzliche leuchtbänder installiert werden. Manchmal reichen auch arbeitsplatzleuchten an den stellen aus, wo die lichtleistung zu schwach ist.
    Ich denke, du wirst da schon eine geeignete lösung finden.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)