Hallo liebe Community,
ich bin Projektleiter und habe folgendes Problem.
Der Kunde wünscht eine Abschaltung von Stromkreisen im Brandfall. An den Stromkreisen hängen definierte Brandlasten.
Wie ich die Abschaltung realisiere weiß ich, nur nicht, unter welchen Bestimmungen diese Stromkreise wieder zugeschaltet werden dürfen.
Reicht es, wenn in der BMA der Alarm quittiert wird oder muss die Zuschaltung der Stromkreise z.B. durch einen separaten Resettaster erfolgen?
Gibt es eine Vorschrift in der dies geregelt ist?
Also nach meinem Empfinden, würde ich einen separaten Resettaster für sinnvoll erachten. Nur weil der Brand gelöscht wurde, heißt es ja nicht, dass keine Gefahr nach zuschalten der Stromkreisen entsteht.
Bin über jede Info dankbar!