Moin Mick,
der Vermieter hat Dir den Prüfbericht des Sachverständigen gem. Prüfverordnung zukommen lassen, die Sachverständigenprüfung hat i.d.R. ein Intervall von vier Jahren.
Zusätzlich gibt es noch die regelmäßigen Wartungen, da hat Carsten ja bereits etwas geschrieben.
Wir handhaben das, so dass wir uns (durch den Vermieter) bestätigen lassen das die regelmäßigen Wartungen durchgeführt werden und lassen uns den Prüfbericht des Sachverständigen zukommen.
Wenn die Wartungen durchgeführt werden und der Prüfbericht keine Mängel aufzeigt, kannst Du davon ausgehen, dass die RLT-Anlage und die BSK i.O. sind.
VG
Torben