Hallo zusammen,
vorab: Bin ins kalte Wasser geworfen worden. In unserer Zentralabteilung haben zwei Mitabreitern vor kurzem und kurz vor der Fertigstellung einer neuen BSO verlassen. Beide waren vom Fach (FFW) ich bin es nicht.
Die neue Brandschutzordnung ist gezeichnet, es müssen nun die Brandschutzhelfer geschult werden. Hierzu gibt es noch keinen Termin, der ext. DL ist jedoch bereits gefunden. Der Teil a und B soll im Intranet veröffentlicht werden, Teil B zusätzlich noch gegen Unterschrift jedem Mitarbeiter. Wenn ich nun den Teil C auch jetzt (also bereits vor der Ausbildung der Brandschutzhelfer) publiziere emfinde ich dies als nicht so zielführend.
Daher meine Frage: Muss der Teil C zwangsläufig im Intranet publiziert werden, damit die BSO überhaupt in Kradft tritt? Oder darf der Teil C (das andere Extrem) erst dann publiziert werden, wenn auch die Brandschutzhelfer geschult wurden und benannt werden können? Oder anders: Publiziere ich den Teil C der BSO ohne die Anlage 1 und liefere diese nach, sobald die BSH geschult und benannt wurden?
Ich wäre echt dankbar, wenn Ihr mir diese - hoffentlich für Euch einfache - Frage(n) beantwortet könntet, bevor ich etwas falsch mache.
Vielen Dank und viele Grüße aus dem Rheinland
Thorsten