Veröffentlichungszeitpunkt BSO Teil C

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  • Hallo zusammen,

    vorab: Bin ins kalte Wasser geworfen worden. In unserer Zentralabteilung haben zwei Mitabreitern vor kurzem und kurz vor der Fertigstellung einer neuen BSO verlassen. Beide waren vom Fach (FFW) ich bin es nicht.

    Die neue Brandschutzordnung ist gezeichnet, es müssen nun die Brandschutzhelfer geschult werden. Hierzu gibt es noch keinen Termin, der ext. DL ist jedoch bereits gefunden. Der Teil a und B soll im Intranet veröffentlicht werden, Teil B zusätzlich noch gegen Unterschrift jedem Mitarbeiter. Wenn ich nun den Teil C auch jetzt (also bereits vor der Ausbildung der Brandschutzhelfer) publiziere emfinde ich dies als nicht so zielführend.

    Daher meine Frage: Muss der Teil C zwangsläufig im Intranet publiziert werden, damit die BSO überhaupt in Kradft tritt? Oder darf der Teil C (das andere Extrem) erst dann publiziert werden, wenn auch die Brandschutzhelfer geschult wurden und benannt werden können? Oder anders: Publiziere ich den Teil C der BSO ohne die Anlage 1 und liefere diese nach, sobald die BSH geschult und benannt wurden?

    Ich wäre echt dankbar, wenn Ihr mir diese - hoffentlich für Euch einfache - Frage(n) beantwortet könntet, bevor ich etwas falsch mache.


    Vielen Dank und viele Grüße aus dem Rheinland

    Thorsten

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  • "Brandschutzordnung Teil C

    Brandschutzordnung Teil C (nach DIN 14096) richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 umfasst:


    • Brandverhütung
    • Meldung und Alarmierung
    • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
    • Löschmaßnahmen
    • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
    • Nachsorge"


    Ich würde sagen, da es ja auch für zukünftige Brandschutzhelfer die Organisation etc. regelt... fertig machen, vllt mal die Feuerwehr anfragen oder jemand der Fach vom Fach ist, gegenlesen lassen,
    Mit Geschäftsleitung drüber schauen, fertig. Liegt erstmal bei dir, aber nicht veröffentlicht.

    Es liest sich in meinen Augen keineswegs personenbezogen sondern allgemein für die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.


    Wenn ihr dann die neuen Brandschutzhelfer ausgebildet habt, mit denen zusammen nochmal abstimmen, dann auch offiziell übergeben.


    Herr SimonSchmeisser was sagen Sie dazu?

    ______________________________________________________

    Die gute Nachricht, mein Freund: Wir gehen einen langen Weg

    Die schlechte ist: Es war der falsche, doch das Ziel ist ganz okay

  • Beide waren vom Fach (FFW) ich bin es nicht.


    Das eine hat (je nach BL/Kommune) wenig miteinander zu tun. Das eine vorbeugender Brandschutz, das was Du im Unternehmen machen musst.

    Die Feuerwehr ist der abwehrende Brandschutz, die dann kommen müssen wenn der vorbeugende Brandschutz nicht optimal gewesen ist.


    Ich würde das Dokument mit der GF abstimmen fertig machen, veröffentlichen und wenn die Schulung ist die Punkte mit einbauen, fertig. Gar nicht so einen großen heckmeck daraus machen.


    Ich habe die Erfahrung gemacht das die Dokumente der Brandschutzordnung leider oft nur dazu gemacht werden um die Auflagen zu erfüllen und die wenigsten MA sich damit befassen.

    "Welcher normale MA schaut sich den Rettungswegeplan an?" Standard Antwort ist oft "Ist doch ausgeschildert"

  • Guten Morgen,

    vielleicht zur Klarstellung: Die BSO Teil B und C sind bereits von der GF unterschrieben. Es ging mir tatsächlich "nur noch" um den Zeitpunkt der Veröffentlichung der BSO Teil C, bzw der Anlage 1.

    Ooder anders: Kann ich Teil C auch ohne Anlage 1 (die die Liste der BSH beinhaltet) veröffentlchen? Oder veröffentliche ich lieber eine leere Anlage?

    ich möchte halt nur rechtlich nichts falsch machen, in dem ich etwas zum falschen Zeitpunkt oder zu früh im Intranet publiziere.

    Vielen Dank nochmal!


    Thorsten

  • ich möchte halt nur rechtlich nichts falsch machen, in dem ich etwas zum falschen Zeitpunkt oder zu früh im Intranet publiziere.



    Falls was passiert ist wichtig das die Dokumente vorhanden sind. Ob nun Teil C "3 Wochen" vor der

    Schulung oder danach aushängt, auf dem Server liegt oder im Intranet steht ist egal.

    Da würde ich mir über den Zeitraum keine Gedanken machen. Das Risiko das in dem Zeitraum was passiert ist doch überschaubar. Und ich glaube nicht das einem durch einen zeitlichen Versatz bei so etwas ein Strick draus gedreht wird.


    Was wäre denn die Alternative dazu???

    Betrieb einstellen bis MA geschult und Dokument für MA zugänglich ist??

    Auch keine sinnvolle Lösung...

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  • Hi,


    die Brandschutzordnung Teil C muss nicht allen Beschäftigten bekannt gemacht werden. Es genügt, wenn die betroffenen Personen diese ausgehändigt bekommen oder übers Intranet Zugriff darauf haben. Zuerst setzt die Geschäftsleitung die BSO Teil C in Kraft. Damit ist sie für den Betrieb gültig. Die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben können diese jedoch erst nach erfolgter Einweisung in die BSO Teil C wahrnehmen. Deswegen wird im nächsten Schritt der betroffene Personenkreis entsprechend in seine (ggf. neuen) Aufgaben eingewiesen (mit Dokumentation der Einweisung). In den meisten Betrieben wird die BSO Teil C einfach den betroffenen Personen ausgehändigt (oftmals gegen Unterschrift als Nachweis, dass die Person sie erhalten hat) und gut ist. Es besteht keine Verpflichtung, diesen Teil irgendwie im gesamten Betrieb zu veröffentlichen. Und je nachdem, welche Informationen darin enthalten sind, kann es sogar sinnvoll sein, diesen Teil nicht allen im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen.


    schöne Grüße