Hi all,
mittels Suche habe ich nichts gefunden:
Nach StrlSchV §52 Abs. 2, Satz 1 sind Strahlenschutzbereiche einzurichten als
" Überwachungsbereich, wenn in betrieblichen Bereichen, die nicht zum Kontrollbereich gehören, Personenim Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehrals 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehrals 50 Millisievert erhalten können."
Nun grüble ich über die Frage, ob unsere Herzkatheterlabor als Überwachungsbereich, außer den Kontrollbereichen anzusehen ist.
Hierbei handelt es sich um einen Flur, von dem Räume abgehen, u. A. die Behandlungsräume (Kontrollbereich).
Meine Frage an die Sifas, die Katheterlabore betreuen, wie seht Ihr das? Führt Ihr eine Personendosimetrie bei Mitarbeitern durch, die nicht im Kontrollbereich, aber im Katheterlabor tätig sind durch? Würdet ihr den Bereich als Überwachungsbereich festlegen?
Die Antwort "Was sagt Deine GBU?" hilft mir nicht weiter, weil ich diese gerade überarbeite und an dieser Stelle nicht weiter komme.
Vielen Dank vorab.
Hardy