Guten Morgen in die Runde,
ich habe die Ehre in unserem kleinen Unternehmen neue GFB zu erstellen. Die BG hat die GFB des externen Dienstleisters als dringend Überarbeitungswürdig vermerkt.
Nun lese ich die alten Beurteilungen und benötige hier mal eure Meinung. Ich arbeite in einer Druckerei für Eitketten die mit UV-Trocknung arbeitet und demzufolge ebenfalls UV-Farben einsetzt.
Wir sind ein kleines Unternehmen. Die Menge der gekauften UV-Farben liegt bei unter 1000kg im Jahr.
Jetzt hat die alte SiFa in der GFB notiert, dass wir einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. In der Produktion arbeiten 6 Personen. Weiter hat die alte SiFa notiert, dass wir nach der ADR Kap. 1.3 alle Mitarbeiter unterweisen müssen für den interbetrieblichen Transport.
In unserem Unternehmen arbeiten insgesamt mit der Verwaltung 19 Personen. Ich halte die Forderung nach einem Gefahrgutbeauftragten überzogen, ebenso die Forderung nach der Unterweisung nach ADR Kap. 1.3. Ich würde stattdessen gemäß GefStoffV unterweisen und hier den Hinweis für den Transport setzen.
Welche Meinung habt Ihr dazu?
Vielen Dank für euer Feedback.
Gruß
Gudrun