Gefahrgutbeauftragter in Druckereien

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  • Guten Morgen in die Runde,

    ich habe die Ehre in unserem kleinen Unternehmen neue GFB zu erstellen. Die BG hat die GFB des externen Dienstleisters als dringend Überarbeitungswürdig vermerkt.

    Nun lese ich die alten Beurteilungen und benötige hier mal eure Meinung. Ich arbeite in einer Druckerei für Eitketten die mit UV-Trocknung arbeitet und demzufolge ebenfalls UV-Farben einsetzt.

    Wir sind ein kleines Unternehmen. Die Menge der gekauften UV-Farben liegt bei unter 1000kg im Jahr.

    Jetzt hat die alte SiFa in der GFB notiert, dass wir einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. In der Produktion arbeiten 6 Personen. Weiter hat die alte SiFa notiert, dass wir nach der ADR Kap. 1.3 alle Mitarbeiter unterweisen müssen für den interbetrieblichen Transport.

    In unserem Unternehmen arbeiten insgesamt mit der Verwaltung 19 Personen. Ich halte die Forderung nach einem Gefahrgutbeauftragten überzogen, ebenso die Forderung nach der Unterweisung nach ADR Kap. 1.3. Ich würde stattdessen gemäß GefStoffV unterweisen und hier den Hinweis für den Transport setzen.

    Welche Meinung habt Ihr dazu?

    Vielen Dank für euer Feedback.

    Gruß

    Gudrun

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  • Hallo Gudrun,

    bei 1000 kg im Jahr würde ich das recht entspannt sehen. Wie oft werden Ihr beliefert? Wenn Ihr jeden Monat mal 80 kg (z.B. 4 mal 20kg)

    von dem Zeugs bekommt, ist das doch fast noch eine "haushaltsübliche Menge".

    Vielleicht werdet Ihr auch so beliefert das es öfters kleine Mengen gibt, die unter die LQ Regelungen fallen?

    Wäre aber mal interessant zu Wissen wie die Lacke eingestuft sind. Wir haben einiges als 1263 und da gehen pro Woche mehrere Tonnen raus.

    Da ist jeder Mitarbeiter in der Transportkette nach ADR geschult.

    ADR fängt erst bei einem Transport mit Fahrzeugen einer Geschwindigkeit >20 km/h an, ich glaube da ist der innerbetriebliche Transport

    in einem kleinen Unternehmen außen vor. Denke da werden dann nur Hubwagen oder Ameise genutzt.

    Grüße

  • Schau mal in §2 GbV, da dürftest Du die Lösung des Problems finden.

    Meiner Meinung nach dürfte da kein Gefahrgutbeauftragter notwendig sein.

    Jetzt wäre noch interessant, was versendet Ihr an Gefahrgütern? Ich vermute, hauptsächlich Abfälle.

    Die Personen, die mit dem Empfang oder Versand der Gefahrgüter beschäftigt sind (auch diejenigen, die nur den Auftrag dazu schreiben) müssen nach ADR 1.3 unterwiesen sein. Hier "beißt sich dann die Katze in den Schwanz". Unterweisung erforderlich, aber niemand da, der entsprechende Fachkompetenz besitzt. => Unterweisung durch externen Experten empfohlen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Jetzt hat die alte SiFa in der GFB notiert, dass wir einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. In der Produktion arbeiten 6 Personen. Weiter hat die alte SiFa notiert, dass wir nach der ADR Kap. 1.3 alle Mitarbeiter unterweisen müssen für den interbetrieblichen Transport.

    Hallo,

    wenn ihr nur als Empfänger und ggf. Entlader (bis 50to netto p.a.) funguiert, benötigt ihr keinen Gefahrgutbeauftragten. Siehe auch §2 GbV.

    Die Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3 ist unabhängig davon und muss für die jeweiligen Tätigkeiten erfolgen. Die Inhalte sind im ADR Kap. 1.10 vorgegeben.

    Wenn mit "innerbetrieblichem Transport" der Transport auf einem abgeschlosenen Werksgelände gemeint ist, dann ist man vom Gefahrgutrecht sowieso befreit. Hier gelten natürlich dann WHG, GefStoffV etc. Sobald es auf die Straße/Schiene/Gewässer/Luft geht, müssen die Vorschriften beachtet werden.

    Gruß

    tree

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  • Wir bekommen die UV-Farben in Menge von max. 10 kg Gebinden. In der Regel sind es jedoch 1 kg bis 2,5 kg. Wie gesagt, so groß sind wir nicht. Und selbst vertreiben wir ja keine Gefahrstoffe. Nach der UV-Trocknung sind die Etiketten nicht eingestuft als Gefahrgut.

    DANKE

  • Hallo Gudrun,

    eine Vorstellung hier im Forum ist üblich. Vielleicht kannst du das noch nachholen, wenn du möchtest.

    Beste Grüße

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Nach der UV-Trocknung sind die Etiketten nicht eingestuft als Gefahrgut.

    Gefährliche Abfälle wären dann noch zu beachten. Hier z.B. kontaminierte Verpackungen, ggf. kontaminierte Betriebsmittel.

    Diese gehen sicher auch als Gefahrgut raus. Als Hinweis für die Thematik Unterweisung (richtige Behälter, Kennzeichnung, etc.).