Dürfen Maschinen die vor 1995 ohne CE Kennzeichen in Betrieb genommen wurden, weiter betrieben werden oder neu in betrieb genommen werden?

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  • Für Maschinen gibt es 2 Seiten:

    (1) Die Herstellerverantwortung: Dieses wird mit dem CE-Zeichen usw. nachgewiesen. Richtig erkannt: Altmaschinen vor 1996 ( war ja 2 Jahre Übergangsfrist) brauchen kein CE. Diese Maschine muss aber schon vor 1996 in der EU in Verkehr gebracht worden sein.( nicht ,dass Sie aus dem Nicht -EU Gebiert gekauft worden ist ,nach 1996)

    Maschinen, die über die 25 Jahre alt sind, haben aber vielleicht diverse Umbauten. Also muss noch kontrolliert werden, ob ,,die Maschine,, mit der ,,Maschine von 1996,, gleich ist. Es gibt 3 Möglichkeiten, dass es eine.. Neue Maschine,,entstanden ist: Änderung des Verwendungszweckes.,Leistungssteigerung der Maschine und grundsätzliche Änderung der Sicherheitsfunktionen der Maschinen.

    Ist dieses gegeben, muss das Konformitätsverfahren für die ,, neue Maschine,, durchgeführt werden


    (2) Betreiberverantwortung: Hier kommt auch die Betriebssicherheitsverordnung zum tragen, wenn die Maschine ,,Stand der Sicherheit ,, entspricht und ,,im Original,, vor 1996 in der EU in Verkehr gebracht worden ist, darf sie betrieben werden.

  • Dürfen Maschinen die vor 1995 ohne CE Kennzeichen in Betrieb genommen wurden, weiter betrieben werden?

    :)

    EINFÜHREN in die EU iss' aber nicht - weder unter BetrSichV, noch unter anderen Aspekten der Arbeitssicherheit. Da müsstet Ihr vor dem Inverkehrbringen (also vor dem EInsatz in der Produktion), die CE Konformitätserklärung selbst durchnudeln, und als Hersteller/Inverkehrbringer auftreten. Es gibt Firmen, die dies als Dienstleistung anbieten.

    Zur eigenen Verwendung im Hobbykeller oder als Deko (unbrauchbar gemacht, z.B. Stromkabel abgeschnitten) ist eine Maschine ohne CE, von vor 1995 und von außerhalb der EU auch i.O.

    Aber Vorsicht, MIT CE in die EU importiert kann auch verkehrt sein: viel Fake-CE unterwegs. Letztens erst einen Kompressor mit Fake-CE aus dem Verkehr gezogen (Made in Turkey). Sofort ins Auge springend: Verteilerdose offen (mit dickem Schraubendreher ins Innere gelangend), Not Aus kaputt (eigentlich Fake - Kunststoff hält keinen Windhauch aus), Hauptschalter Kaputt (hat wohl nie funktioniert), Erdung nicht angeschlossen und Leitungsquerschnitt zu dünn (Ampere und Querschnitt waren nicht mit einander vereinbar). Insofern: CE ist nice, aber GB nach BetrSichV ist nicer.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (17. September 2019 um 13:28)

  • Die Maschinen müssen im laufenden Betrieb auch der BetrSichV und der MSchRL entsprechen. Sprich über den gewissen "Stand der Technik" verfügen.

    Z.B. Drehmaschinen: Futterschutz, Notstop usw.usw. Und natürlich musst du eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung für die Maschine machen.

    Schau mal hier im Forum nach "alte Maschine", "Merkblatt T008",

    BA "Altmaschinen ohne CE"

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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