Moin,
wie sind Eure Erfahrungen?
Meine sehr unterschiedlich, was oft verwundert, denn Arbeitgeber und betriebl. Intessenvertretung haben doch eine Zielkongruenz:
arbeitsfähige, gesunde und leistungsfähige Mitarbeitenden.
Oft ist es hilfreich dieses nochmal in den Fokus zu nehmen.
Wie ist hier eigentlich die Pflicht/Recht
nur Info oder Vetorecht für die Bestellung Sicherheitsbeauftragte/r bzw. Ersthelfer, Brandschutzhelfer?
Grundlage BetrVG § 80ff ? genauer und MAV oder Personalrat???
Danke für eure Rückmeldung