Rauchen am Arbeitsplatz und Brandschutz!!!

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  • Servus zusammen,

    ich habe folgende Fragen:

    Gibt es für eine Brandmeldeanlage bestimmte Vorgaben, wenn in einem Gebäude geraucht wird? Was sagen behördliche und gesetzliche Vorschriften dazu?

    Bezahlt die Versicherung nicht oder weniger, falls es einen Brandschaden durch Zigaretten gibt?

    Was passiert, wenn durch einen Brand, der durch eine Zigarette verursacht wurde, Personen zu Schaden kommen - wer ist haftbar?

    Grüße grace

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  • Hallo Grace,

    zu deiner 1. Frage kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

    Zu Haftungsfragen hilft vielleicht dieses Merkblatt eines Industrieversicherers. Es ist schon etwas älter und du musst die genannten BG-Vorschriften in aktuelles Recht übersetzen.

    Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Brandschutz trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    Hallo grace,

    Die Brandmeldeanlage gibt es eigentlich nicht, sie muss auf den Betrieb, bzw die Anforderungen zugeschnitten sein.
    Wir haben auch Brandmeldeanlagen, welche auch die sog. "Raucherzimmer" in unseren Pflegeheimen überwachen. Dort sind halt dann statt Rauchmeldern Thermomelder installiert.

    Den Versicherungen ist es natürlich ein Anliegen, die Gefährdung möglichst gering zu halten. Wenn der AG das Rauchen am Arbeitsplatz duldet und die Gefährdungsbeurteilung das auch so hergibt, darf es auch mit der Versicherung keine Probleme geben.

    gruß, herbert

  • Es gibt kaum ein Thema, dass am Arbeitsplatz unter Arbeitnehmern mehr diskutiert wird, als das Rauchen. Häufig berufen sich die Raucher und die Nichtraucher hierbei auf Ihre Grundrechte. Die Nichtraucher bestehen auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Raucher hingegen auf ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.

    Rechtlich ist dieser Konflikt nun endgültig gegen die Raucher entschieden worden. In öffentlichen Gebäuden gilt seit 1995 das sog. „Tabak-Gesetz“. Dieses Gesetz spricht für öffentliche Räume (hierunter fallen: Räume für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Räume für Verhandlungszwecke sowie Räume für schulsportliche Betätigung) ein generelles Rauchverbot aus.

    Mit dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist auch die neue Arbeitsstättenverordnung (kurz: ArbStättV) in Kraft getreten, die daraufhin bereits mehrfach geändert wurde. Diese ist um einen „Nichtraucherschutzparagraphen“, den § 5 ArbStättV, erweitert worden.

    § 5 ArbStättV - Nichtraucherschutz - lautet wie folgt:

    (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

    (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Abs. 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.


    Mal alles aus anderer Sicht

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • das sind ja schon einige schnelle und konkrete Antworten.
    Habt ihr n och ein paar praktische Beispiele mehr, aus eurem Alltag?
    Wir haben eine allgemeine Brandmeldeeinrichtung für die Verwaltung, das Labor und das Technikum und ich habe wegen der Sensibilität der Rauchmelder, bis auf die Werkstatt, das Rauchen verboten.
    Grüße grace

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  • Hi Grace,

    ...Du hast als weisungsfreie SiFa ein Rauchverbot in eurem Betrieb aussprechen können und dürfen?!? Alle Achtung, Hut ab und Kompliment - das schaffen wahrscheinlich die wenigsten von uns - obwohl sie sehr froh über solche Möglichkeiten wären.

    Zu Deinen Fragen ist vielleicht noch zu sagen, daß natürlich auch hier wieder das Verursacherprinzip gilt, d.h. man sucht natürlich die Ursache um dann die Schuldfrage zu klären. Grundsätzlich ist hierbei der erste ANsprechpartner der Unternehmer - aber das hat awen ja schon erwähnt.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Grace,

    in Laboren und im Technikum ergibt sich ein Rauchverbot ja häufig schon aus anderen Vorschriften. Für Labore muss ich da nur in die BGR 120 schauen.


    Rauchverbote in anderen Bereichen haben wir weniger aus Brandschutzgründen als aus Gründen des Nichtraucherschutzes.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016