Hallo liebe SiFa`s und Arbeitsschutzbegeisterte,
folgende Frage ist bei uns aufgekommen:
Laut TRGS 526 (und auch DGUV-Information "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - DGUV 213-850) müssen Notduschen mind. 1x monatlich gespült, bzw. geprüft werden. Kein Problem.
Nun sagt die VDI/DVGW 6023 6.1 als Hinweis, dass gewährleistet sein muss dass Trinkwasserinstallationen alle 72 Stunden gespült werden müssen aufgrund von Verkeimung etc.
An welche Rechtsvorschrift kann man sich nun orientieren?
Sonst müsste man ja eine Bereitschaft einführen die an Wochenenden und Feiertagen die 1000 Hähne betätigt?!
Macht in meinen Augen keinen Sinn...
Ich hoffe dass jemand hier eine Orientierung geben kann bzw. welches Regelwerk hier über welchem steht usw.
Danke!