Sicherung von Notfallschlüsselfächern

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  • Hola!

    Ein Seminarteilnehmer sprach mich vor kurzem auf die Sicherung von Notfallschlüsselfächern mit Dünnglasscheiben an, wie sie bei unseren Feuermeldern und Schlüsseln zu Verbandskästen/Rettungstragen verwendet werden. Er meinte, diese Sicherung mit der Scheibe berge eine Verletzungsgefahr und sei deshalb nicht mehr zulässig. Wir haben recherchiert mit dem Ergebnis:
    "Es gefällt uns nicht, aber es ist nicht verboten."

    Details
    Der Weg zu dieser Aussage aus dem zuständigen Fachausschuss war etwas komplexer, hier ein paar Auszüge:
    Die Anfrage bei der zuständigen BG ergab, dass dass der Schlüssel frei zugänglich, bzw. die Kästen und Schränke unverschlossen sein sollten. Diese Auffassung teilte unser Verantwortlicher nicht.

    BGI 509:

    Das Erste-Hilfe-Material ist in Behältnissen (Verbandkästen, Verbandschränken) aufzubewahren, so dass es gegen schädigende Einflüsse geschützt ist.
    Die Verpflichtung, das Erste-Hilfe-Material für die Helfer bereitzuhalten, schließt die Sorgfaltspflicht ein, Verbandsmaterial und insbesondere medizinische Geräte und Instrumente nicht in unbefugte Hände geraten zu lassen.

    Aus dieser Sorgfaltspflicht heraus haben die Hersteller von Verbandsschränken, Krankentragen usw. die Schränke mit Schlössern ausgestattet und mit einem Notschlüsselfach versehen.
    Der Hersteller unserer Schränke erklärte, dass der Einsatz der 1,2 mm Glasscheiben normgerecht ist und durch keine Einschränkungen aus (neuen) Vorschriften untersagt ist.

    BGV A1 und der BGR A1 regeln: Das Erste-Hilfe-Material muss für die Helfer, für deren Gebrauch es gedacht ist, leicht zugänglich aufbewahrt werden. Zu diesem Zweck müssen die Aufbewahrungsorte entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (BGV A 8 ) gekennzeichnet sein.


    Auf diesem Wege war dann diese Recherche vielleicht auch f+ür andere vonnutzen...

    Viele Grüße
    Gerald

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gerald,

    danke für die info, nächste woche komm die feuerwehr zu uns da kann ich nochmal nachfragen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

    • Offizieller Beitrag

    hallo gerald,

    die verletzungsgefahr hier ist ja grundsätzlich nicht ausgeschlossen, aber
    1. sind dies spezialscheiben (und es dürfen auch nur diese verwendet werden), die durch ihre bruchcharakteristik ein geringes verletzungspotential haben,
    2. besteht die möglichkeit, auch mit einfachen und leichten gegenständen diese scheibe zu brechen (z.b. mit einem buchrücken, feuerzeug, metallkugelschreiber, ...o.ä.),
    3. das mögliche, relativ geringe verletzungsrisiko an dieser scheibe steht in keinem verhältnis zu dem nutzen, den die erst dadurch möglich auslösung eines brandalarmes mit sich bringt.

    Einzige vernünftige alternative für diese scheiben wäre meiner meinung nach ein verblombtes kästchen, das über einen geeigneten schnellverschluss (ähnlich wie an einem feuerlöscher) verfügt.

    Diesen standpunkt hatte ich mir vor geraumer zeit, als ich ein ähnliches problem hatte, zusammen mit unserer berufsfeuerwehr (abt. vorbeugender brandschutz) und zwei fachfirmen erarbeitet.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Dieser Seminarteilnehmer hat wohl die Notfallschlüsselkasten für Flucht-und Rettungstüren gemeint. Bei uns wurde das auch schon mal durcheinandergeworfen.
    Bei Fluchttüren sind diese Schlüsselkasten verboten, aber bei Feuermeldern,Erste Hilfe und sogar Feuerlöschgeräten (z.B. in einer öffentlichen Tiefgarage oder Parkhaus) bleibt oft kein anderer Mißbrauchsschutz.

    Ciao Andreas