Hallo zusammen, aktuell befinde ich mich in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung mache ich in Meisterähnlicher Funktion. Daher, ich habe keinen Meister, Techniker, oder Ingenieurtitel. Die BG hat mir einen mehrseitigen Fragebogen geschickt und Nachweise angefordert über meinen bisherigen Werdegang. Nach Prüfung der Unterlagen wurde ich dann für die Ausbildung bei der BGN zugelassen.
Wenn die Ausbildung bald abgeschlossen ist, frage ich mich wie es zur Bestellung zur Fasi nach folgender Rechtsvorschrift weitergeht:
"(1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
(2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt."
Somit benötigt der Arbeitgeber eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Absatz 2 der zuständigen Behörde, damit ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden darf.
Hatte hier bisher schon jemand der die Ausbildung in Meisterähnlicher Funktion gemacht hat Probleme mit der Ausnahmegenehmigung? Für den Fall das man diese erhält, und nach fünf Jahren den Arbeitgeber wechselt, muss man diese dann erneut beantragen oder zählt dann die Berufserfahrung.
Vielen Dank für eure Kommentare und Anmerkungen dazu ….