Beiträge von Daniel1980

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    Hallo zusammen,

    bisher habe ich bei uns im Unternehmen die sicherheitstechnische Beurteilung von "Altanlagen" mit dem Merkblatt bzw. Checklisten "Maschinenbestand T008-1A" durchgeführt.

    Da dieses nun zurückgezogen wurde und nur noch auf das "Merkblatt T-008-1 zur Prüfung von Maschinen vor der Erstinbetriebnahme" verwiesen wird, möchte ich einmal in die Runde

    fragen ob noch praktikable Alternativen bekannt sind.

    Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich abgeschlossen

    Ja da ist klar, aber "Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen....", woran wird der Einzelfall festgemacht. Gerade habe ich einmal bei der Bezirksregierung angerufen, irgendwie konnten die mir auch nicht weiter helfen. Derjenige der sich damit auskennt ist erst am Mittwoch wieder im Haus, also erst mal abwarten und dann erneut nachhaken.

    Später bin ich über den selben Absatz wie du gestolpert. Ich habe mich dann beim Kursleiter erkundigt, ob die Firma irgendetwas machen muss bzw. ob die Behörde da irgendwelche Einwände erheben kann.
    Seine Aussage war, mit Beendigung der Ausbildung hat man die Fachkenntnisse nachgewiesen. Seitens der Behörde muss man nichts unternehmen.

    Meine Ausbildung ist abgeschlossen, mein Zertifikat habe ich bekommen und die Firma hat mich schriftlich bestellt.

    Allerdings nenne ich mich nicht Sicherheitsingenieur sondern Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Genauso wurde es mir von der TAP auch gesagt.

    Hier im Forum liest man aber immer wieder das man die Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde benötigt. Bin etwas irritiert deswegen was richtig ist. HAbe mich auch durch das ganze Forum schon geklickt, aber keine Eindeutige Erkenntnis gewonnen ...

    Hallo zusammen, aktuell befinde ich mich in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung mache ich in Meisterähnlicher Funktion. Daher, ich habe keinen Meister, Techniker, oder Ingenieurtitel. Die BG hat mir einen mehrseitigen Fragebogen geschickt und Nachweise angefordert über meinen bisherigen Werdegang. Nach Prüfung der Unterlagen wurde ich dann für die Ausbildung bei der BGN zugelassen.


    Wenn die Ausbildung bald abgeschlossen ist, frage ich mich wie es zur Bestellung zur Fasi nach folgender Rechtsvorschrift weitergeht:

    "(1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
    (2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt."

    Somit benötigt der Arbeitgeber eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Absatz 2 der zuständigen Behörde, damit ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden darf.


    Hatte hier bisher schon jemand der die Ausbildung in Meisterähnlicher Funktion gemacht hat Probleme mit der Ausnahmegenehmigung? Für den Fall das man diese erhält, und nach fünf Jahren den Arbeitgeber wechselt, muss man diese dann erneut beantragen oder zählt dann die Berufserfahrung.

    Vielen Dank für eure Kommentare und Anmerkungen dazu ….

    Dann schreib das bitte beim nächsten mal auch so. Schließlich möchtest Du einen neuen und jungen Kollegen auf den Rechten Weg bringen.Und damit ist nicht die A...D gemeint. :D

    Sorry, steh gerade auf dem Schlauch, was soll ich beim nächsten mal auch so schreiben? Habe mich nur auf die Definition "Gefahrstoffbeauftragter" bezogen. Bei uns in der Firme bin ich auch als Gefahrstoffbeauftragter schriftlich beauftragt und kümmere mich um die Lagerung, Verwaltung, Bestände SDB .... . Unser Konzern fordert für jeden Standort einen Gefahrstoffbeauftragten.

    Der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ kommt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eigentlich nicht vor. Hier ist lediglich die Rede von einer fachkundigen Person, die der Unternehmer zu benennen hat. Ob er das verpflichtend tun muss und welche Aufgaben die fachkundige Person nach der GefStoffV hat, zeigt dieser Beitrag. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer, Risiken im Betrieb zu erfassen und zu beurteilen, um Gefährdungen für Beschäftigte und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Er muss also regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Verfügt der Unternehmer über die notwendige Fachkunde, kann er diese Aufgabe selbst übernehmen, ansonsten muss er einen Gefahrstoffbeauftragten – oder wie es in der Verordnung heißt „eine fachkundige Person“ – benennen.
    Fachkundig ist nach der GefStoffV eine Person, die über die erforderliche Fachkunde verfügt, um die in der Verordnung genannten Aufgaben ausüben zu können. Anforderungen an die Fachkunde sind: entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Die Fachkunde kann auch durch eine Ausbildung nachgewiesen werden.

    Wieso sprichst du nicht mit deinen jetzigen Arbeitsgeber und schilderst ihn deine Gedanken. Vielleicht gibt er Dir die Möglichkeit dich beruflich zu fördern...Sicherheitsbeauftragter zunächst.. Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter usw. und wenn Du die 4 Jahre hast, die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Zeit die Du für einen Meister- , Techniker oder Ingenieurausbildung aufwendest, kannst du ebenso gut in Lehrgänge zur Arbeitssicherheit (sind bei der BG kostenlos) und ähnliches investieren. Zumal es nicht einfach ist,seinen Meister, Techniker, Ingenieur in Teilzeit zu machen, oder auf Geld zu verzichten in Vollzeit. Und Basics muss Du Dir, sowieso teilweise selber aneignen.

    Genauso habe ich es auch gemacht, war kein Problem , wurde durch die BG abgesegnet. Die Ausbildung zur Fasi ist nicht allzu schwer finde ich, man muss aber definitiv was dafür tun, dann geht's. Nächsten Monat habe ich meine Präsi vor mir.

    Ich bin mit meiner Pinnwand aus der Zeit gerutscht - und wurde abgewertet.

    Tipp von einem Versager: Pinnwand kannste nehmen, aber nimm nur WENIGE Pins! Ich dürfte an die 60 gehabt haben... :do:

    (wäre ein Fall für "Wetten Dass", ob die 60 Pins in 10 Minuten richtig platzierbar sind...)

    Und wie ging es dann weiter? Durchgefallen und nach ein paar Wochen erneut zur Prüfung, oder trotzdem bestanden?

    Alle 10 Sekunden einen Pin setzen um alle Pins in 10min an der Wand zu haben, ist allerdings ein sehr sportliches Ziel ;)

    Hi, herzlich willkommen,

    das jeder versucht sich "sein eigenes Süppchen zu kochen " kenne ich auch zu genüge, solche gibt es, wie ich glaube in jedem Unternehmen. Das mit dem Bekehren solcher Mitarbeiter gleicht manchmal einer Lebensaufgabe. Weiterhin viel Erfolg dabei.