Hallo,
hat bereits jemand Erfahrungen damit, wie man in einem Lager für leicht entzündbare Flüssigkeiten Lüftungsrate und Ex-Zone festlegt, wenn die Quellstärke des entzündbaren Dampf-Luft-Gemisches nicht bekannt ist?
Folgender Sachverhalt: es sollen größere Mengen Ethanol in Gebinden aus Glas (ca. 0,5 - 20L), welche vom Anwendungszweck her nicht dicht sein können, in Regalen gelagert werden. Es tritt daher kontinuierlich eine gewisse Menge Ethanol aus, sodass es quasi eine semi-passive Lagerung ist. Es ist jedoch auch keine klassische aktive Lagerung, da nicht umgefüllt wird.
Die TRGS 510 beschreibt in Anlage 5 bereits einige Fälle, wie die Lüftung aussehen muss und welche Zoneneinteilung erforderlich ist. Ein 0,4-facher Luftwechsel ist m.E. zu wenig, da nicht komplett passiv gelagert wird. EIn 5-facher LW ist evtl. zu hoch, da nicht umgefüllt wird, wäre aber die "Nummer sicher".
DIe TRBS 2152 liefert auch keine wesentlichen Erkenntnisse außer in 2.4.4.1 (2) "Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre kann nur dort durch Lüftungsmaßnahmen sicher vermieden werden, wo eine Abschätzung der maximalen Menge (Quellstärke) der evtl. austretenden Gase und Dämpfe, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen, möglich ist und die Lage der Quelle sowie die Ausbreitungsbedingungen ausreichend bekannt sind. Ich kenne zumindest die Lage der Quelle(n). Ich lese hier aber heraus, dass man mit diesem Abschnitt auf den Fall abzielt, dass keine Ex-Zone ausgewiesen werden muss.
Meine Frage wäre, wie man den erforderlichen Luftwechsel bestimmt, der ja dann irgendwo oberhalb von 0,4 liegen muss.
Danke für Ideen/Ansätze.
Gruß