Ex-Schutz mit unbekannter Quellstärke

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  • Hallo,


    hat bereits jemand Erfahrungen damit, wie man in einem Lager für leicht entzündbare Flüssigkeiten Lüftungsrate und Ex-Zone festlegt, wenn die Quellstärke des entzündbaren Dampf-Luft-Gemisches nicht bekannt ist?


    Folgender Sachverhalt: es sollen größere Mengen Ethanol in Gebinden aus Glas (ca. 0,5 - 20L), welche vom Anwendungszweck her nicht dicht sein können, in Regalen gelagert werden. Es tritt daher kontinuierlich eine gewisse Menge Ethanol aus, sodass es quasi eine semi-passive Lagerung ist. Es ist jedoch auch keine klassische aktive Lagerung, da nicht umgefüllt wird.


    Die TRGS 510 beschreibt in Anlage 5 bereits einige Fälle, wie die Lüftung aussehen muss und welche Zoneneinteilung erforderlich ist. Ein 0,4-facher Luftwechsel ist m.E. zu wenig, da nicht komplett passiv gelagert wird. EIn 5-facher LW ist evtl. zu hoch, da nicht umgefüllt wird, wäre aber die "Nummer sicher".
    DIe TRBS 2152 liefert auch keine wesentlichen Erkenntnisse außer in 2.4.4.1 (2) "Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre kann nur dort durch Lüftungsmaßnahmen sicher vermieden werden, wo eine Abschätzung der maximalen Menge (Quellstärke) der evtl. austretenden Gase und Dämpfe, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen, möglich ist und die Lage der Quelle sowie die Ausbreitungsbedingungen ausreichend bekannt sind. Ich kenne zumindest die Lage der Quelle(n). Ich lese hier aber heraus, dass man mit diesem Abschnitt auf den Fall abzielt, dass keine Ex-Zone ausgewiesen werden muss.


    Meine Frage wäre, wie man den erforderlichen Luftwechsel bestimmt, der ja dann irgendwo oberhalb von 0,4 liegen muss.


    Danke für Ideen/Ansätze.


    Gruß

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  • Es gibt durchaus Glasbehältnisse, da dampft über Jahre so gut wie nichts ab. Wie sind denn Deine Glasbehältnisse verschlossen? Schraubgewinde? Schliffstopfen? lose aufgelegter Deckel? Wie viele Gebinde werden gelagert? Welche Gesamtmenge in L wird gelagert?
    Aus dem Bauch heraus würde ich entscheiden, dass bei passiver Lagerung hier ein 0,4facher Luftwechsel ausreicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die Rückmeldung.


    Die Deckel sind i.d.R. plan geschliffen und auf den Glasbehälter aufgelegt oder als Glasstopfen ausgeführt. Bei mehreren hundert / über tausend Gebinden (ich kann es nicht genau sagen) mit sensiblem Inhalt ist hier auch kein Wechsel denkbar. Bei diesen Behältnissen dampft erfahrungsgemäß einiges ab und es muss hin und wieder nachgefüllt werden.
    Die Gesamtmenge wurde auf +/- 3cbm geschätzt. Bei dieser Dimension kommt es auch nicht auf ein paar hundert Liter an.

  • Unqualifizierter Einwurf, weil NULL eingelesen in das Thema:


    Meine Bedenken liefen hier eher in Richtung Gesendheitsschutz, Leberschäden, Luftbelastung...


    Mit einem Gasmessgerät (AFAIK gibt es das auch für Ethanol) kannst Du immer genau wissen, was dort los ist. Die Gesundheitsgefährdung beginnt schon weit unter der unteren Explosionsgrenze, von daher würde ich den Gesundheitsschutz voranstellen, und den Explosionsschutz damit auch abfrühstücken....


    Sollte ich mich geirrt haben, bin ich bereit den Post per Edit zu löschen, oder alles durchzustreichen.

  • Eine von Dir angedachte bestimmung der Luftwechselrate "irgendwo zwischen 0,4 und 5" wird Dir schwerfallen, da Du ja wahrscheinlich keine definitive Aussage zu potenziellen Austrittsmengen / Konzentrationen machen kannst.


    Ich würde an Deiner Stelle die Anlage 5, 2 (2) 1. i.V.m. 2 (2) 3. in Erwägung ziehen. Luftwechsel 0,4 fach mit Gaswarneinrichtung und bedarfsmäßiger Erhöhung auf 2fach.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hi,


    ich würde zunächst von der maximalen Lagermenge ausgehen. Über den Dampfdruck kann kannst Du ermitteln wie viel Ethanol in die Gasphase übergeht und anhand der
    Daten dann die LWZ definieren. Klar das kann dann zur Sicherheit noch mit Messungen abgesichert werden.
    Bei ex-Themen ziehe ich aber immer einen externen Ex-Profi mit dazu, da ist mir das Risiko zu hoch.


    Viel Spaß und halte uns mal auf dem Laufenden
    :thumbup:

  • Bei diesen Behältnissen dampft erfahrungsgemäß einiges ab und es muss hin und wieder nachgefüllt werden.
    Die Gesamtmenge wurde auf +/- 3cbm geschätzt.

    Relevant wäre jetzt zu erfahren wie viel davon in 24h abdampft.

    Meine Bedenken liefen hier eher in Richtung Gesendheitsschutz, Leberschäden, Luftbelastung...

    Ich gehe davon aus, es handelt sich um einen Lagerraum und da dürfte somit der AGW eher irrelevant sein, da zu kurze Aufenthaltsdauer.

    Über den Dampfdruck kann kannst Du ermitteln wie viel Ethanol in die Gasphase übergeht und anhand der
    Daten dann die LWZ definieren.

    Das geht aber nicht in einem annähernd geschlossenen System.



    Rechnen wir mal überschlagsmäßig:
    Ethanol hat eine UEG von 59g/m³
    Ich gehe von einem Raum aus, der die Abmessungen 5*5*3m, also 75m³ hat.
    Bei 0,4 Luftwechsel/h entspricht dies 30m³/h (75m³*0,4/h).
    Um jetzt die UEG zu erreichen müssten 30m³/h*59g/m³=1770g/h verdampfen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Dich in dem Bereich bewegst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Lagerarbeiter tun nichts Anderes, als im Lagerraum arbeiten.... Ich habe genug Lager mit 100% Beschäftigten betreut... Da wurden auch Gefahrstoffe gelagert - allerdings nicht Ethanol in relevanten Mengen (im Verhältnis zu der Gesamtgröße des Lagers)