Hallo Kollegen,
Heute hatte ich meine erste Begehung in einer unserer Niederlassungen.
Ich habe gemerkt, es gibt viel zu tun. Aber ein Anfang ist getan.
Bei der Begehung bin ich auf Kartonagenpressen gestossen, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin ob das so ok ist.
Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Der Einfallschutz hat durch die Erhöhung gerade noch 60cm und die Presse wird per drücken eines Knopfes in Betrieb genommen.
Für mich ist die Höhe nicht ausreichend, da im Falle eines Stolperns oder beim Einwerfen von schweren Kartonagen jemand in die Presse fallen könnte.
Gibt es da eine Vorschrift, wie hoch der Einfallschutz sein muß??
Dazu haben wir einen Büroturm mit 5 Stockwerken, bei dem es aber nur einen Fluchtweg über das Treppenhaus gibt und sonst keinen.
Mein Chef meinte das sei so ok und er habe da Bestandsschutz. Da wiedersprach ich jedoch sofort und sagte es gibt in diesen Fällen keinen Bestandschutz.
Wie würdet ihr da argumentieren.
Ich muß am 29.11.2018 die erste GBU bei der Gewerbeaufsicht haben und bin da schon etwas unter Druck.
Jetzt gibt es noch eine TK abteilung (-22) Grad.
Gelten da die gleichen Vorschriften wie bei - 25 Grad?
Mir geht es da um die einhaltung der 2h Regel und um die Vorsorgeuntersuchungen.
Bei den Leitern handelt es sich um Fluchtwege die zum einen aufs Dach führen (keine Absturzsicherung vorhanden) oder aus dem Keller wo oben drauf die Fahrradständer stehen
Bei der Rampe ist keine Absturzsicherung angebracht.
Ich hänge euch mal ein paar Bilder an.
Gruß Bernd
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