Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat über das betriebliche Vorschlagwesen einen Verbesserungsvorschlag eingereicht die eine Anlegeleiter zum Einsteigen in Schächte baulich verändern würde. Was ist hierbei zu beachten ?
Leitern sind vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfasst. Danach sind beim Inverkehrbringen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Und die DIN EN 131-1:2016-02
Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße definiert und die allgemeinen Konstruktionsmerkmale.
Darf eine Leiter überhaupt verändert werden ? Was ist hierbei zu beachten ?
Gruß tanzderhexen