Fahrt zur Toilette für Außendienstler versichert?

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  • Guten Tag,


    ist der Weg (z.B. Fahrt mit dem Auto) eines Außendienstlers zu einer Toilette durch die BG versichert? Für den Aufenthalt auf der Toilette selbst besteht ja offenbar kein Versicherungsschutz, deshalb die Frage. Wäre super, wenn das jemand beantworten könnte. :)


    Danke schon einmal und noch schöne Pfingsten,
    Klaus

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  • das ist und bleibt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und diese ist NICHT versichert.

  • das ist und bleibt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und diese ist NICHT versichert.

    Die Verrichtung der Notdurft ist eigenwirtschaftlich. Der Gang zur Toilette, bis zur Toilettentür ist in der Regel versichert. Das gilt analog auch beim Gang zur Kantine oder der Beschaffung von Lebensmitteln für die Pause. Das steht so explizit nicht im SGB 7, hat sich aber in der Rechtsprechung etabliert (Richterrecht).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo AxelS,


    danke, hast du dazu ein konkretes Urteil? Ich finde nur die Aussagen dazu, dass der Weg zur Toilette versichert ist, weil sich die Toilette im selben Gebäude befindet wie der Arbeitsplatz. Der Fall liegt hier ja nicht vor.


    Viele Grüße,
    Klaus

  • Ich habe keine aktuelles Urteil dazu, so etwas sammle ich auch nicht, denn nur ein höchstrichterliches Urteil könnte möglicherweise bindend sein. Im Zweifelsfalle einfach mal bei der entsprechenden BG nachfragen und wenn es sich um einen aktuellen Fall handelt würde ich unter Umständen den Rechtsweg einschlagen. Über die Suchfunktion könnte man auch fündig werden, wir hatten das Thema (ohne Außendienst) ja schon mal.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Klaus,


    wie Du den Antworten hier und auch Diskussionen zum Thema an anderer Stelle bereits entnehmen kannst, wirst Du eine Pauschalaussage noch nicht mal von einem Anwalt bekommen - geschweige den hier.


    Gerade diese Thematik ist immer wieder Gegenstand richterlicher Entscheidungen. Grundsatzurteile zu diesem Thema sind mir nicht bekannt; es wird also auch weiterhin Einzelfallentscheidungen geben. Mein Tip: Zu einer solchen Frage lautet die richtige Antwort: "Im Prinzip ja, aber...!"


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Egal, was wir hier antworten. Letztendlich entscheidet das die BG. Zur Not muss man dann klagen, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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