Moin,
ich trage mich momentan mit dem Gedanken, die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach DGUV 3 bzw. DGUV 4 zu verändern. Wie in den meisten Betrieben auf diesem Globus, stehen auch bei uns diverse private Elektrogeräte herum und werden genutzt. Diese werden im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung von uns mitgeprüft. Eine Routine, dass "neue" private Elektrogeräte erst einmal anzumelden und zu prüfen sind, gibt es bislang noch nicht.
Das bedeutet, dass es bei uns geprüfte und ungeprüfte private Elektrogeräte gibt, die genutzt werden. Ich weiß, dass in einigen anderen Betrieben die privaten ortsveränderlichen Elektrogeräte ebenfalls durch den Betrieb geprüft werden, aber der Arbeitgeber den Beschäftigten die Kosten hierfür in Rechnung stellt bzw. einen festgelegten Betrag anfordert. Das würde ich bei uns auch gerne umsetzen. Mir schwebt vor, dass wir einen festen Betrag pro Prüfung/Gerät von den Beschäftigten anfordern (z.B. 10,00 EUR).
Dadurch holen wir einen Teil der Kosten wieder rein, und einige geizige Beschäftigte werden vielleicht ihr privates Elektrogerät wieder aus dem Betrieb entfernen, was wiederum zu einer Absenkung des Gefährdungspotenzials führt. Private Elektrogeräte, die während der Prüfung auf wundersame Weise "verschwinden" und nach der Prüfung wieder auftauchen, werden von den Führungskräften eingezogen, wenn die Nutzer nicht bereit sind, diese Geräte prüfen zu lassen oder aus dem Betrieb zu entfernen (die rechtliche Seite lasse ich noch prüfen).
Mich würden Beispiele von Foristen interessieren, die eine solche Praxis in ihren Betrieben oder Betrieben, die sie betreuen, erfolgreich umgesetzt haben. Wie läuft es? Wo waren die Fallstricke? Was würdet Ihr heute anders machen?
Gruß Frank