Hallo zusammen,
ich habe eine grundlegende Frage im Rahmen meiner Praktikumsarbeit bzw. auch generell zur Gefährdungsbeurteilung.
Ich bin gerade dabei mein Praktikumsbericht zu erstellen (Altmaschine). Ich bin Momentan noch bei der Analyse mit Hilfe des Erklärungsmodels.
Wenn ich nun alle denkbaren Gefährdungen wie beispielsweise Lärm oder Beleuchtung mit angebe, ich aber schon aus Messergebnissen weiß, dass diese z.B. bei Lärm weit unter 80 dbA liegen,
nehme ich diese Gefährdungen dennoch mit auf ?
falls ja, kommt das dann einfach in die Beurteilung / Risikobewertung (nach Lärm- Vibrationsarbeitsschutzverordnung)? Nehme ich die Messergebnisse (Lärmmessung) dort auch mit rein oder wo schreibe ich diese genau nieder?
Ich hoffe man kann mir soweit folgen.
Vielen Dank & Grüße!