Beiträge von Matze83

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    Danke für die Antworten.

    Die meisten Informationen die ihr angefügt habt, hatte ich auch schon.
    Ist ein umfangreiches Thema.., also entweder ich recherchiere nochmal unzählige Stunden oder ich werde da in meinem Praktikumsbericht erläutern, warum die Prüfung der Rechtskonformität zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Maschine nicht möglich war aufgrund der fehlenden Herstellerunterlagen. Dann begründe ich dies damit, dass die Maschine ohnehin auf die neue BetrSichV geprüft und Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden mit berücksichtigung auf wesentliche Veränderungen.

    Hallöchen,

    habe mal wieder Fragen zum Thema Altmaschine im Rahmen meines Praktikumberichts

    Meine TAB meinte, ich solle die Altmaschine mit den Verordnungen prüfen die zu dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens gegolten haben (ob sie zu dem Zeitpunkt schon sicher war) und später auf die neue BetrSichV überprüfen.
    Jetzt habe ich eine Maschine Baujahr 1990 und es fehlen sämtliche Herstellerunterlagen und kann auch nicht mehr bezogen werden vom Hersteller, da es sie nicht mehr gibt..

    Soweit ich weiß war vor der BetrSichV 2002, die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung aber vor 1990 finde ich nichts mehr brauchbares.

    Ich persönlich denke, da es keine Herstelleranleitungen mehr gibt (Angaben über Risiken und Normen) würde ich die Maschine direkt nach der neuen BetrSichV prüfen (mit Checklisten T008-1A, T008-3 der BG RCI)
    und danach auf wesentliche Veränderung überprüfen. Der Arbeitgeber muss sich ja ohnehin auf den neuen Stand der Technik berufen.

    Was denkt ihr?


    Danke & Gruß!

    Hallo zusammen,

    ich habe eine grundlegende Frage im Rahmen meiner Praktikumsarbeit bzw. auch generell zur Gefährdungsbeurteilung.

    Ich bin gerade dabei mein Praktikumsbericht zu erstellen (Altmaschine). Ich bin Momentan noch bei der Analyse mit Hilfe des Erklärungsmodels.
    Wenn ich nun alle denkbaren Gefährdungen wie beispielsweise Lärm oder Beleuchtung mit angebe, ich aber schon aus Messergebnissen weiß, dass diese z.B. bei Lärm weit unter 80 dbA liegen,
    nehme ich diese Gefährdungen dennoch mit auf ?
    falls ja, kommt das dann einfach in die Beurteilung / Risikobewertung (nach Lärm- Vibrationsarbeitsschutzverordnung)? Nehme ich die Messergebnisse (Lärmmessung) dort auch mit rein oder wo schreibe ich diese genau nieder?

    Ich hoffe man kann mir soweit folgen.

    Vielen Dank & Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne meine Qualifizierung zur SiFa meiner zuständigen TAB zur Zustimmung (Auswahl des Praktikum Thema)
    schicken und bin mir da nicht ganz sicher welche Themenfelder ich auswählen soll.

    Mein Thema habe ich schon mit meinem Betrieb besprochen und natürlich soll die TAB dem noch zustimmen.

    Das Thema soll eine Altmaschine (BJ älter 1997) auf Stand der Technik überprüft und nachgerüstet werden sowie eine GF, Betriebsanweisung erstellt werden etc.
    Das ganze soll hinsichtlich der BetrSichV. aufgebaut werden (habe dazu eine Checkliste die auf die BetrSichV beruht).

    - Wie sollte ich das Thema des Praktikums benennen ?
    - Welche von den u.g. Themenfelder wären hierfür richtig?
    Ich schätze 1. und 6. oder?

    1. sicherer Betrieb und Beschaffung von Maschinen, Geräten und Anlagen
    2. sichere Arbeitsverfahren / sichere Fertigungsprozesse
    3. Arbeitsstätten / Arbeitsplatzgestaltung
    4. sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation
    5. arbeitsmedizinische Maßnahmen und Gesundheitsförderung im Betrieb
    6. qualifikatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen
    7. Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
    8. betriebliche Arbeitsschutzprogramme
    9. Beschaffung und sicherer Umgang mit Arbeitsstoffen / Gefahrstoffen

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß

    Hallo zusammen,

    ich bin momentan noch mittendrin in meiner Sifa Ausbildung und arbeite in einem Metall- und Fertigungssbetrieb.
    Ich habe da speziell eine Frage zur DGUV V3 §5 Prüfungen gemäß der Tabelle A1 für "ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Es geht um die Wiederholungsprüfungen der o.g. ortsfesten Anlagen (E-Check) durch die EFK.
    Laut Tabelle A1 gelten die Prüffristen 4 Jahre und 1 Jahr für Anlagen besonderer Art gemäß "DIN VDE 0100 Gruppe 7"

    Wir haben eine externe Elektrofirma die für uns die Prüfungen für die ortsfesten Anlagen macht und laut der Elektrofirma wäre die Prüffrist für unser Betrieb die 1 Jahresfrist (Anlagen besonderer Art).

    Ich allerdings bin da skeptisch, da ich die DIN VDE 0100 Gruppe 700 so verstehe, dass Anlagen besonderer Art nur diese sind, welche z.B. unter besonderen Umgebungseinflüssen stehen (feuchtigkeit, abgeschlossene elektr. Räume etc.)

    Wie seht ihr das?

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG

    Matze

    Hallo Toni,

    ich habe Ende des Monats meine 3. Präsenzphase und für mich steht somit auch die Praktikumsarbeit an.

    Ich werde ebenfalls wie du das Thema Altmaschine (auf Stand der Technik) nehmen.
    Allerdings muss dies noch meine Aufsichtsperson genehmigen.

    Wir haben auch etliche Altmaschinen zw. Baujahr 1970 und 2000 und es wäre für mein Betrieb von sehr großem Nutzen, da die meisten Maschinen noch in Betrieb sind.

    Vielleicht könnte man sich bei gewissen Fragen gegenseitig helfen bzw. unterstützen, sofern du möchtest?

    Ich finde das Thema Altmaschinen auch sehr interessant, da ich gerlernter Elektriker bin und momentan auch in der Instandhaltung arbeite habe ich auch direkten Bezug dazu.
    Jedoch finde ich, dass es einige Punkte bei dem Thema gibt die in der Praxis sehr schwierig umzusetzen sind, da viele dieser Altmaschinen wenig bis keine Sicherheitseinrichtungen haben. Hinsichtlich auf die wirtschaftlichkeit kann man natürlich nicht die ganze Maschine umkrempeln was ja immerhin viel Investition erfordern würde.

    LG
    Matthias

    Hallo,

    ich habe bestanden, danke an alle für die Unterstützung! :)

    P.S.
    Die genauen Ergebnisse bekommt man leider nicht mitgeteilt, was ich etwas schade finde.
    Wäre für mich informativ, wieviel Prozent ich erreicht habe, um zu sehen ob man vielleicht noch die Ein oder Anderen defizite hat.

    Hallo zusammen,

    ich habe bald meine LEK 1 Prüfung.

    Ich habe die Lern-CD ca. 3 mal durchgearbeitet und lerne jetzt mit Hilfe von Karteikarten.
    1 Woche vor der Prüfung werde ich die Teilnehmerunterlagen aus der Präsenzphase 1 nochmal durchgehen.

    Jetzt habe ich noch ein paar Fragen an diejenigen, welche die LEK schon hinter sich haben.

    Welche Definitionen sollte ich auf jeden Fall können? Es ist ja nahezu unmöglich alle Definitionen zu allen Themen im Kopf zu haben :S

    Obwohl ich denke das ich schon sehr gut vorbereitet bin, habe ich bedenken zu den Lückentexten / offenen Fragen, bei denen ich mir nach wie vor sehr schwer tue.
    (z.B. die richtige Antwort oder das richtige Wort zu finden, welche(s) genau gefragt ist..)

    Zudem haben wir ja noch die ganzen Gesetze, Verordnungen etc., muss ich da auch möglichst viele Paragraphen im Kopf haben oder reicht es wenn ich weiss wo was steht?
    also z.B. F: Wo sind die Aufgaben der Sifa festgeschrieben ? A: Arbeitssicherheitsgesetz §6

    danke schonmal! :)
    MfG