Hallo zusammen,
wir haben eine Baustelle bei der ein Gittermastkran zum Einsatz kommt.
Die Baustelle hat mehrere Höhenunterschiede die dadurch nur mit einem Krankorb (Personenbeförderung/Arbeitskorb wird wahrscheinlich beides vorkommen) erreicht werden können.
Der Projektleiter hat mal gehört das müssen extra Festellbremsen an dem Krank vorhanden sein, sonst dürfte man einen Krankorb nicht benutzen.
Kann das mir jemand bestätigen oder wiederlegen? Wenn ja wo kann ich das evtl. nachlesen?
Oder sind da ganz andere Regelungen die man da einhalten muss?
Schonmal vielen dank für eure Hilfe.
Gruß Andreas
Benutzung Krankorb bei einem Baukran
-
Charly03051216 -
22. März 2018 um 09:36 -
Erledigt
-
-
Moin!
Schonmal da
DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“
reingeschaut?Aber ich glaube, wenn du es SO genau wissen willst, und du brauchst schnell eine Antwort ruf die BG an. Die können die das sicher sagen.
-
Hallo,
die Norm DIN EN 1808-2015-08 "Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel - Berechnung, Standsicherheit, Bau - Prüfungen" konkretisiert die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Norm macht Angaben über die Sicherheitsanforderungen für hängende Personenaufnahmemittel. Sie ist anwendbar auf dauerhaft und vorübergehend errichtete Anlagen, die kraft- oder handbetrieben sein können.Auch die DGUV-R-101-005, hochziehbare Personenaufnahmemittel beschreibt einige Sicherheitsvorkehrungen.
Die beigefügte Information könnte auch hilfreich sein.
-
Habe mir die DGUV Regel 101-005 angeschaut. Da geht es Hauptsächlich um die Bestimmungen was das Personenaufnahmemittel angeht.
Mir geht es vielmehr darum was für Einrichtungen der Turmdrehkran/Gittermastkran erfüllen muss.
Danke AL_MTSA deine pdf hat mir da sehr geholfen, waren viele Infos drin, aber halt alle bei Autokran nicht ganz das was ich suchte aber ich denke das wird bei einem Turmdrehkran auch nicht viel anders sein.
Es ist auch alles sehr logisch Vielen Dank dafür.
Gruß Andreas -
...so wirds in der Schweiz gehandhabt...
...so wirds in der Österreich gehandhabt...
...so wirds in Hamburg gehandhabt...
lies es - gute Vorgehensweise. Es schadet nie über den Weisswurschtäquator ( Elbe ) mal rüber zu schauen...
-
Das Heben von Personen mit Kranen ist nur im Ausnahmefall nach TRBS 2121 Teil 4 bzw. DGUV Regel 101-005 möglich.
Schau mal in die gelbe Seiten.http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_214/b_214.htm
http://www.bgbau-medien.de/dguv/52/inhalt.htm
https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…121-Teil-4.html
http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_214/b_214.htm
Gruß tanzderhexen